Hartz 4 - Satz bei einem Ehepaar

5 Antworten

Das Ehepaar bildet eine Bedarfsgeminschaft und hat einen Anspruch auf 656€ plus der tatsächlichen Warmmiete für 60 qm Wohnung. Das Einkommen wird mit 100 € frei gehalten, der Rest wird zu 80 % angerechnet.

Es gibt keine einfach zu errechnende Höchstgrenze.

Zunächst einmal bildet ihr als Verheiratete eine Bedarfsgemeinschaft. Dieses bedeutet in Konsequenz grundsätzlich, dass nicht einer H4 bezieht, sondern immer ihr beide zusammen (von Spezialfällen einmal abgesehen).

Euer Bedarf ist 2 x 328 (90%- vom Regelsatz) + Kosten der Unterkunft.

Diesem Bedarf wird das anrechnungsfähige Einkommen gegenübergestellt; bei Erwerbseinkommen ist das im Prinzip Bruttoeinkommen abzüglich der Absetzbeträge des § 11 b SGB II; andere Einkommensarten habenn ggf. andere Freibeträge.

Diffizil wird das Ganze dadurch, dass euch das Jobcenter ggf. auch schon vor dem Erreichen der vollen Bedarfsdeckung durch das Einkommen auffordern kann, vorrangige Leistungen wie Wohngeld zu beantragen. Die Wohngeldsätze wiederum sind nicht bundeseinheitlich; zudem reagieren die einzelne Jobcenter sehr unterschiedlich in Bezug auf die Aufforderung.

Auf Grund dieser Variablen lässt sich also hier nichts zu einer konkreten Einkommensgrenze sagen.

Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft behandelt, d.h., es gibt nur ein gemeinsames Einkommen und daher auch nur gemeinsamen ALG-II-Bezug. Den Rest hat DerHans schon gut erläutert. Es gibt einen Freibetrag von 100.- € pro arbeitender Person zzgl. 20% des Bruttoverdienstes minus 100.- €. Diesen Gesamtbetrag müsst ihr vom Nettoverdienst abziehen. Was dann übrig bleibt, um diesen Betrag wird der Hartz-IV-Anspruch gekürzt. Ihr seid somit "Aufstocker". Wenn du dazu noch arbeiten gehst, erhältst du den gleichen Freibetrag (aber auch die gleichen Abzüge) noch einmal.

Es gibt Seiten, da kann man das ausrechnen lassen. Kann aber nicht viel sein.

user1516 
Fragesteller
 10.07.2011, 13:25

ich seh nur seiten wo man sein hartz 4 satz ausrechenen kann. was man monatlich verdient.

aber meine frage war anders! wieviel darf mein partner verdienen damit ich noch hartz 4 bekomme.

derrolf  10.07.2011, 13:30
@user1516

Dann muss man mit den Rechnern halt rumprobieren. Ohne Fleiß kein Preis.

DerHans  10.07.2011, 13:48
@user1516

Das kommt darauf an, wie viel Hartz IV du bekommst.

160 Euro.

user1516 
Fragesteller
 10.07.2011, 13:24

woher weißt du das ? wie sicher bist du dir.

160 EUR ist ein bisschen wenig

derrolf  10.07.2011, 13:33
@user1516

Was erwartest du wenn man sein Leben von der Allgemeinheit finanziert haben will?

Claud18  10.07.2011, 14:05
@derrolf

160.- € stimmt nicht, es gibt nur 100.- € Freibetrag (es sei denn, die Frau ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt und kann höhere Werbungskosten geltend machen). 160.- € Freibetrag gibt es bei einem Verdienst von 400.- €, dann werden aber auch 240.- € vom Leistungsanspruch abgezogen.