Hartz 4 - Satz bei einem Ehepaar
Hallo, ich habe da einmal eine Frage zum Hartz 4 - Satz.
Ein Mann und eine Frau sind verheiratet. Wieviel darf die Frau höhsten Brutto und Netto verdienen, so das der Mann Hartz 4 bekommt ?
Wenn das jemand sicher beantworten kann dann wäre ich euch sehr sehr dankbar.
Lg, :)
5 Antworten
Das Ehepaar bildet eine Bedarfsgeminschaft und hat einen Anspruch auf 656€ plus der tatsächlichen Warmmiete für 60 qm Wohnung. Das Einkommen wird mit 100 € frei gehalten, der Rest wird zu 80 % angerechnet.
Es gibt keine einfach zu errechnende Höchstgrenze.
Zunächst einmal bildet ihr als Verheiratete eine Bedarfsgemeinschaft. Dieses bedeutet in Konsequenz grundsätzlich, dass nicht einer H4 bezieht, sondern immer ihr beide zusammen (von Spezialfällen einmal abgesehen).
Euer Bedarf ist 2 x 328 (90%- vom Regelsatz) + Kosten der Unterkunft.
Diesem Bedarf wird das anrechnungsfähige Einkommen gegenübergestellt; bei Erwerbseinkommen ist das im Prinzip Bruttoeinkommen abzüglich der Absetzbeträge des § 11 b SGB II; andere Einkommensarten habenn ggf. andere Freibeträge.
Diffizil wird das Ganze dadurch, dass euch das Jobcenter ggf. auch schon vor dem Erreichen der vollen Bedarfsdeckung durch das Einkommen auffordern kann, vorrangige Leistungen wie Wohngeld zu beantragen. Die Wohngeldsätze wiederum sind nicht bundeseinheitlich; zudem reagieren die einzelne Jobcenter sehr unterschiedlich in Bezug auf die Aufforderung.
Auf Grund dieser Variablen lässt sich also hier nichts zu einer konkreten Einkommensgrenze sagen.
Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft behandelt, d.h., es gibt nur ein gemeinsames Einkommen und daher auch nur gemeinsamen ALG-II-Bezug. Den Rest hat DerHans schon gut erläutert. Es gibt einen Freibetrag von 100.- € pro arbeitender Person zzgl. 20% des Bruttoverdienstes minus 100.- €. Diesen Gesamtbetrag müsst ihr vom Nettoverdienst abziehen. Was dann übrig bleibt, um diesen Betrag wird der Hartz-IV-Anspruch gekürzt. Ihr seid somit "Aufstocker". Wenn du dazu noch arbeiten gehst, erhältst du den gleichen Freibetrag (aber auch die gleichen Abzüge) noch einmal.
Es gibt Seiten, da kann man das ausrechnen lassen. Kann aber nicht viel sein.
160 Euro.
woher weißt du das ? wie sicher bist du dir.
160 EUR ist ein bisschen wenig
Was erwartest du wenn man sein Leben von der Allgemeinheit finanziert haben will?
160.- € stimmt nicht, es gibt nur 100.- € Freibetrag (es sei denn, die Frau ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt und kann höhere Werbungskosten geltend machen). 160.- € Freibetrag gibt es bei einem Verdienst von 400.- €, dann werden aber auch 240.- € vom Leistungsanspruch abgezogen.
ich seh nur seiten wo man sein hartz 4 satz ausrechenen kann. was man monatlich verdient.
aber meine frage war anders! wieviel darf mein partner verdienen damit ich noch hartz 4 bekomme.