Handwerker führt Leistung trotz Auftragsbestätigung nicht aus?

3 Antworten

Setzt Euch mal mit der Verbraucherzentrale in Verbindung. Legt denen die Unterlagen vor. Die können Euch sagen, wie hier sinnvoll weiter zu verfahren ist.

Du könntest im Prinzip die Durchführung einfordern und auch einklagen. Das zieht sich dann aber auch wieder Monate hin.

Besser wäre es wohl, dem Handwerker eine Frist zur Erfüllung zu setzen und den Auftrag danach an eine andere Firma vergeben. Soweit ich das in Erinnerung habe kannst du dann einen gewissen Mehraufwand gegenüber dem jetzigen Auftragnehmer geltend machen.

Das Beste wird sein, du legst das alles mal einem Anwalt vor, der berät dich kompetent und rechtsverbindlich.

Der Auftrag hat sich mit der Auskunft der beauftragten Firma erledigt. Weder ihr noch der beauftragte Handwerksbetrieb ist nunmehr an den Auftrag gebunden. Nehmt es wie es ist, und sucht euch einen neuen Handwerksbetrieb für die Auftragsvergabe.