Hamburger Mietvertrag 2 Jahres Klausel Mietrecht Kündigung

Auszug Mietvertrag - (Mietrecht, Anwalt, Miete)

6 Antworten

Der beiderseitg vereinbarte Verzicht auf eine ordentliche (!) Kündigung vor dem 31.05.2016 ist wirksam vereinbart.

Ebenso, dass ein außerordentliches Kündigungsrecht (Mieterhöhung) sowie eine fristlose Kündigung davon lösgelöst wirksam wäre.

Worin läge denn die "Unzumutbarkeit"? Ist euch "der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen", könnte man davon unbeschadet aus "wichtigem Grund" fristlos kündigen, § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB oder die nächste Miet- oder Modernisierungserhöhung zum Anlass einer außerordentlichen Kündigung nehmen :-)

Ansonsten, etwa bei Kontrollzwang oder kleinlicher Aufforderung zur Einhaltung der Hausordnung aber einhalten, was man vereinbart hat :-(

Dies schliesst nun keinesfalls aus, dass man mit Antrag auf Untervermietung und/oder einvernehmlichem Aufhebungsvertrag aus dem ungeliebten Mietverhältnis vorfristig zu jedem Zeitpunkt durchaus auch entlassen werden könnte :-)

G imager761

Das ist ein wirksamer gegenseitiger Kündigungsverzicht.

Das Wohnen hier wird unzumutbar durch unsere private Vermieterin, wir wollen hier schnellstens raus.Was können wir tun?

Nur versuchen eine Einigung zu finden.

Was heißt unzumutbar, wieso?

Ja, das ist rechtens. Ein Kündigungsausschluss von bis zu 4 Jahren ist erlaubt.

Die Klausel ist wirksam. Es wurde ein sog. Kündigungsverzicht vereinbart. Beide Parteien können frühestens zum 31. Mai 2016 kündigen.

Sollten die unzumutbaren Zustände (über die du dich bisher nicht konkret geäußert hast) so erheblich sein, dass eine fristlose Kündigung möglich wäre, könnte deshalb natürlich das Mietverhältnis kurzfristig (in 2 bis max. 4 Wochen) beendet werden.

Ist höchstrichterlich, vom BGH, für rechtens erklärt.

Was Ihr tun könnt?

Versuchen Nachmieter vorschlagen zu dürfen, hoffen das einer dabei ist den die VMn akzeptiert, mit ihm einen Vertrag abschließt und Euch aus dem Vertrag entläßt.

Ansonsten bleibt Euch nur die ordentliche Kündigung zum 31.5.2016

Was bitte verstehst Du unter unzumutbar?