hallo.wie kann man zweitwohnsitzsteuer umgehen wenn man zweites haus nur in ferien nutzt?

4 Antworten

Soweit ich informiert bin, musst Du dieses Haus nicht als Zweitwohnsitz anmelden, wenn Du nur ferienhalber dort wohnst. Aber frage sicherheitshalber mal unverbindlich auf dem Einwohnermeldeamt Deines Wohnortes nach!!!

Du kannst Dich mit erstem Wohnsitz dort melden. Sonst kannst Du die Steuer nicht umgehen, falls die Gemeinde eine erhebt.

Aber bedenke, daß sich dann auch alle möglichen anderen Konsequenzen ergeben (Abgabe der Steuererklärung dort, z.B.). Außerdem hat Dein derzeitiger Erstwohnort vielleicht auch eine Zweitwohnungssteuer...

Die Steuer ergibt sich oft schon aus dem Eigentum, nicht erst aus der Nutzung. Mußt Du in der Gemeindesatzung nachlesen (oder bei der Verwaltung nachfragen).

du kannst das Haus ja vermieten und dann in den Ferien selbst nutzen. Das ist dann sowohl aus ökonomischer als auch aus steuerlicher Sicht wirtschaftlicher. Du kannst dann ja alles was du für das Haus ausgibst von der Steuer absetzen, selbst wenn du keine oder sehr wenige Mieteinahmen hättest. Dann brauchst du natürlich auch keine Zweitwohnsitzsetuer bezahlen

Ich habe mein Ferienhaus an meine eigene GmbH vermietet. Die zahlt keine Zweitwohnsitzsteuer. Als juristische Person ist Sie am Firmensitz und nicht am Ferienort gemeldet.

topbaugutachter  25.03.2017, 15:48

Das würde ich dringend mit dem Steuerberater diskutieren. Denn damit fällt die Wohnung zum Betriebsvermögen und bei einem Verkauf gibts keine Steuerfreiheit. Auch ist die "Miete" eine Gewinnentnahme aus der GmbH!!!!!