Hallo, wenn der Mietvertrag am 31.08.17 endet und ich schon mit Schlüsselübergabe etc. schon Mitte Juli ausgezogen bin. Muss ich trotzdem für August zahlen?

9 Antworten

Die Miete ist entsprechend der Angaben im Mietvertrag zu zahlen. Wenn die Wohnung nun zum 31.08. gekündigt wurde, aber die Schlüssel vom Mieter ohne äusserlichen Zwang oder Sonderabsprachen bzgl. vorzeitiger Lösung des Mietsverhältnisses übergeben wurden, bleibt die Wohnung rechtlich immer noch in der Obhut und Verpflichtung des Mieters. 

Somit bist Du auch noch bis zum 31. August die Miete schuldig. 

Der Vermieter darf die Wohnung nun nur nicht vor dem 01.09 neu vermieten. 

ebeninsesi 
Fragesteller
 06.08.2017, 15:38

Hey, könnte ich also. Da ich noch zahle.... den Schlüssel zurückfordern bis Ende August.  

christl10  06.08.2017, 15:49
@ebeninsesi

Was bringt Dir das den Schlüssel zurück zu fordern, wenn Du dadurch keine Vorteile hast und die Wohnung sowieso nicht nutzen willst? Ich hätte zumindest auf eine Mietreduzierung bestanden, wenn ich den Schlüssel vorzeitig zurück gebe, denn dadurch hat der Vermieter immer den Zugang zur Wohnung um dem Nachmieter die Wohnung zu zeigen. 

Parhalia2  06.08.2017, 16:42
@christl10

Auf eine Mietminderung bei ( freiwilliger ) vorzeitiger Rückgabe der Schlüssel kann der Mieter leider auch nicht bestehen. Der Vermieter ist in so einem Fall auch nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, oder eine Mietminderung akzeptieren zu müssen. 

Die Besichtigungen der Wohnung sind hier eine etwas schwierigere Sache, da der VM die WHG prinzipiell nur mit Zustimmung des Mieters betreten dürfte. Rechtlich ist es hier nun also schwierig in der klaren Differenzierung, denn der VM dürfte durch vorzeitige Schlüsselübergabe u.U. nun ggf. der Annahme einer mieterseitigen Zustimmung ( stillschweigend ) des Betrittsrechtes folgen. ( das berührt nicht das Verbot der Doppelvermietung )

Wenn der Schlüssel nun schon vorzeitig übergeben wurde, brächte eine Rückforderung rechtlich jetzt auch nichts mehr bzgl. der Mietforderung. Das könnte je nach Situation aber soweit noch von Bedeutung werden, als dass in der WHG durch mangelnde Obhuts- / und Sicherungspflichten des Mieters in der WHG nun Schäden auftreten sollten. Durch die reine Rückgabe der Schlüssel ist der VM noch nicht automatisch dazu verpflichtet, dem Mieter diese Pflichten abzunehmen. 

Diesen Punkt sollte man dann zumindest telefonisch noch mal mit dem Vermieter abklären, ob er nun bis zum offiziellen Vertragsende die WHG gelegentlich mal inspiziert. 

Der Vertrag läuft bis 31.08.2017. Warum sollte also nicht der August in Rechnung gestellt worden sein?

Nur weil du deinen Schlüssel vorzeitig abgegeben hast, bedeutet dass ja nicht, das der Vertrag damit aufgelöst ist.

Sonst könnte man ja jeden Mietvertrag einfach durch den Schlüsseleinwurf in den Briefkasten des Vermieters beenden.

kommt drauf an.

Hast Du "freiwillig" die Wohnung zurückgegeben, musst Du selbstverständlich auch die August-Miete zahlen.

Hat der Vermieter Dich aufgefordert, die Schlüssel früher zu übergeben, damit z.B. der neue Mieter einziehen oder malern kann, hättest Du fordern können, keine Miete mehr zu bezahlen.

Das ist leider rechtens. Einen Nachmieter suchen wäre sinnvoll gewesen. 

ebeninsesi 
Fragesteller
 06.08.2017, 15:32

Das ist ein Studentenwohnheim des Studentenwerkes. Ich müsste also spätestens bis zum 31.08.17 ausgezogen sein. Außerdem habe ich im Mai mein Auszug schon gemeldet :/

cheekything  06.08.2017, 15:34
@ebeninsesi

Ich denke mal, die werden keine anderen Fristen haben. Sind halt 3 Monate. 

Und wenn du Pech hast, war die Wohnung ab dem 01.08. neu vermietet und der Vermieter hat zwei mal Miete eingeheimst.

In der Theorie endet der Vertrag eben erst Ende August und in der Theorie brauchst du den Schlüssel auch erst am letzten Tag um Mitternacht abgeben. Jedoch kann eine vorzeitige Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe auch ohne es schriftlich festzuhalten, als vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses gelten. Dazu muss bei der Abnahme und Schlüsselübergabe aber einfach auch gesagt werden, dass das Mietverhältnis damit vorzeitig endet und beide Vertragsparteien müssen damit einverstanden sein.

Solltest du feststellen, dass die Wohnung neu vermietet wurde und sich beide Mietverhältnisse einen Monat überschneiden, dann kannst du die gezahlte Miete zurückvordern.