Hallo, unser Wasseranschluß in der Kürcke ist defekt und muß repariert werden. Mietminderung?
Meine Frau hat festgestellt, das, nach dem sie sich in ihrer Mietwohnung die Küche einrichten wollte der Wasseranschluß defekt ist. Da Gefahr bestand, daß hieraus etwas größeres entstehen könnte, musste ein Handwerker kommen. Der Vermieter übernimmt die Kosten. Hat erstmal ca. 1 Monat gedauert, bis wir die Küche einrichten konnten. Ich muss es genauer nachsehen, wie viele Wochen. Kann man hier eine Mietminderung ansetzen?
Des weiteren, das ist aber seit Mietvertragsunterzeichnung bekannt, ist die Steckdose für die Waschmaschiene defekt. Die Waschmaschiene kann nicht betrieben werden. Wir warten heute immer noch. Einmal war ein Elektriker da, aber jetzt warten wir weiter, bis es repariert wird. Was kann man hier als Mietminderung ansetzen?
2 Antworten
Nunja, was aber tun, wenn der Vermieter mehrfach mit Zustell-Nachweisen, sein Anwalt mit Zustell-Nachweisen, aufgefordert wird, ca. 20 Monate, die Mängel zu beheben, es dennoch nicht tut? Z.B. bei einem nicht vorhandenem Waschmaschinen-Anschluss diesen zu legen oder im Haus die Möglichkeit überhaupt zu schaffen; die tropfende Wasser-Zuleitung unter dem Waschtisch im Bad zu reparieren, die Wasser-Abstellhähne (Warm-/Kaltwasser) so zu reparieren, dass sie überhaupt funktionstüchtig werden... Der Vermieter meint, dies wären Schönheitsreparaturen, die mit 250 Euro jährlich abzuregeln wären durch den Mieter. Sehe ich nicht so, denn dies sind Bestandteile der Mietsache, die auch die Gebäude-Versicherung des Vermieters übernehmen würde. Ein Wasserhahn am Waschtisch oder der Wanne - ok. Aber nicht die defekten Zuleitungen und Abstellhähne! Was tun, wenn der Vermieter seit fast 2 Jahren ständig meint, es würde sich - trotz der Besichtigung und deutlichem Zeigen der Hähne (unterm Waschtisch, neben WC) - lediglich um Wasserhähne handeln. Und man sich keinen Anwalt leisten kann... ???
Eine Mietminderung ist nicht so ohne weiteres machbar. Erst sollte der Vermieter aufgefordert werden, den Defekt innerhalb einer gesetzten Frist reparieren zu lassen. Sollte die Reparatur in der gesetzten Frist nicht erfolgt sein, erst dann sollte der Vermieter bezüglich der Reparatur gemahnt werden, unter Androhung einer Mietminderung. Aus Beweisgründen sollte das alles schriftlich erfolgen.
GENAU!