Haftpflichtversicherung der Handwerker möchte zweiten Kostenvoranschlag einholen

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Ähnliches hatten wir auch mal, nach einem Hagelschaden. Auch dort hat die Versicherung uns ihre eigene Firma geschickt, die wohl günstiger war, dafür aber insgesamt fast ein Jahr für alle Reparaturen gebraucht hat, dadurch gab es noch Folgeschäden usw. Wir hatten SEHR viel Ärger dadurch, aber schlussendlich ist alles gut ausgegangen. Uns hat die Versicherung klar gesagt, da die den Schaden zahlen, können sie auch den Handwerker stellen. Die erste Rechnung unseres Handwerkers, der eine Sofortmaßnahme ausgeführt hat, haben sie anstandslos gezahlt, aber alle anderen fälligen Reparaturen wurden dann von der von der Versicherung beauftragten Firma ausgeführt.

Ich glaube schon, dass ihr das müßt. Ihr habt eine Schadenminderungspflicht und könnt nicht verlangen, dass z.B. die eventuell weitaus höheren Kosten eures ortsansässigen Handwerkers übernommen werden. Die Versicherung will jetzt durch ein Vergleichsangebot herausbekommen, ob andere Handwerker das wohl billiger machen. Wenn das der Fall ist und ihr trotzdem euren ortsansässigen Handwerker wollt, werdet ihr woll den Differenzbetrag (wenn's teurer werden wird) selber zahlen müssen. Der Schaden muss behoben werden und zwar fachgerecht - wer das macht liegt nach meiner Meinung aber im Obligo der Versicherung.

Hallo,

hier bin ich wieder. Ich möchte mich bei allen bedanken, die mir geantwortet haben!

Dann will ich berichten, wie die Sache ausgegangen ist: Die Versicherung des Verputzers hat mit Hinweis auf die Schadensminderungspflicht auf einen zweiten Kostenvoranschlag bestanden, der von einem Schreiner erstellt wurde, den die Versicherung selbst ausgewählt hatte und deutlich niedriger ausfiel als der von unserem Zimmerer. Alternativ wurde uns angeboten, wir könnten uns abfinden lassen, was aber für uns nicht in Frage kam. Der Schaden selbst wurde anstandslos anerkannt. Die Schreinerei hat den Schaden zu unserer vollsten Zufriedenheit behoben. Die Abrechnung erfolgte direkt zwischen Schreiner und Versicherung.

Die Entscheidung liegt beim Geschädigten, die Versicherung kann allerdings ein Gutachten verlangen.
Aber auch da hat der Geschädigte das Recht auf freie Wahl des Sachverständigen. Wenn Ihr den Schaden fiktiv abrechnen wollt, spielt dies alles eine Rolle, wollt Ihr den Schaden von einer Firma beheben lassen, ist letztendlich der Rechnungsbetrag das entscheidende.

Grundsätzlich ja,denn wenn es diese möglichkeit nicht geben würde,könnte jeder Kunde,der ein Schaden hat,die teuerste Firma,beauftragen,sowas nennt man auch Selbstschutz,was ist denn schon dabei,wenn ein Gutachter kommt ?