Handwerker hat ein Rohr kaputt gemacht. Wer zahlt? Wer haftet?
Hallo,
Bei mir soll die Duscharmatur ausgetauscht werden. Ich habe von einer Firma telefonisch ein Kostenvoranschlag bekommen. Beim Austausch hat sich herausgestellt, dass die S-Anschlüsse sich nicht herausdrehen lassen. Man hat bei den ganzen Versuchen das Rohr kaputt gemacht. Um das zu reparieren, musste ein Stück der Wand und eine Fliese zerstört werden und das Rohr repariert werden. Meine Frage: haftet der Handwerker dafür? Wer muss die Kosten tragen? Der Handwerker sagt, dass angeblich in der Wand falsche Befestigungen benutzt wurden und es hätte nicht passieren sollen. Es sieht also aus, dass ich die Mehrkosten für die Reperatur des Rohres von dem Handwerker + Reperatur der Wand selbst tragen muss. Die Kosten des Handwerkers werden auf jeden Fall viel größer sein, als sein ursprüngliches Angebot.
6 Antworten
Der Handwerker kann beim Erstellen des Kostenvoranschlages nicht hinter die Wand gucken,. bzw. hinter Abdeckungen. Er geht von einem "normalen" Wechsel aus. Nachdem was du schreibst, fällt das unter "dumm gelaufen" und es war ein wesentlich größerer Aufwand erforderlich als ursprünglich angenommen. Das kann durch verschiedene Ursachen passieren und leider geht das dann zu deinen Lasten.
angeblich in der Wand falsche Befestigungen benutzt -
Das kann ich nicht beurteilen...
Tipp: Deiner Hausversicherung melden, weil dort die unter Putz liegenden Leitungen im Rahmen der üblichen Versicherungen abgedeckt sind. Der Handwerker sollte daher zwei Rechnungen Schreiben: Beseitigung eines Rohrschadens (auf Grund von Rostfraß) in der Wand - Anbringen einer neuen Armatur. Vielleicht ist die Versicherung kulant...
Da ist leider so, solche Vorkommnisse kann man schwer im voraus berechnen
Wer muss die Kosten tragen?
ob das von der leitungswasserversicherung übernommen wird,kann ich nicht beurteilen. festsitzende anschlüsse werden mit dem gasbrenner erhitzt und lassen sich dann rausschrauben,bei kupferleitungen möglicherweise nicht. du müsstest dem handwerker per gutachten nachweisen,dass er falsch gehandelt hat,was wahrscheinlich teurer würde,als die eigentliche rechnung.
für-gegen Material Verschleiß, kann man nicht den Handwerker Haftbar machen, das sind Verdeckte voraussehbare Schäden, die nicht erkennbar sind-waren >auf jeden Fall viel größer sein, als sein ursprüngliches Angebot.<