Habe ich trotz Betriebswechsel ein Recht auf das Ausbildungszeugnis?
Ich habe Ende des 3. Lehrjahres wegen mangelnder Ausbildung den Betrieb gewechselt. Nun steht das Lehrende an und ich habe noch kein Ausbildungszeugnis erhalten.
Ich habe bereits danach Recherchiert und auf einigen Seiten gefunden, dass beim Lehrabbruch der Betrieb verpflichtet ist, auch ohne Aufforderung ein Ausbildungszeugnis auszustellen. Doch ich habe keine Informationen gefunden, ob dies bei einem Betriebswechsel ebenfalls der Fall ist.
Vielen Dank im Voraus für eure Antwort.
2 Antworten
Auch bei vorzeitiger Beendigung (Splittung) einer Ausbildung hast Du selbstverständlich einen Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis, das sich jeweils auf den Zeitraum von Beginn der Ausbildung bis zum Tag des Ausscheidens bei dem Ausbildungsbetrieb bezieht.
Die Rechtsgrundlage ist §16 (1) Satz 1 BBiG.
Wenn das nicht so wäre, wäre die Dokumentation der Ausbildung ja unvollständig, denn der zweite Ausbildungsbetrieb kann ja schließlich nur seinen Teilabschnitt bescheinigen.
Wichtig bei der Anforderung der (Teil-)Ausbildungszeugnisse bei beiden Ausbildungsbetrieben ist (wenn von Dir gewünscht), dass Du explizit die Hereinnahme der Angaben über Verhalten und Leistung verlangst, ansonsten würden diese entfallen, und jeweils "einfache" Ausbildungszeugnisse erstellt ...... (==> siehe §16 (2) Satz 2 BBiG).
Ich empfehle die Hereinnahme, und empfehle weiterhin, beide
Ausbildungszeugnisse hier vollständig (!) zur Begutachtung einzustellen.
Viel Erfolg!
Gruß @Nightstick
ja,hast du.je nachdem zu welcher berufsgruppe du gehoerst,wende dich an die entsprechende innung oder ihk.