Habe ich Anrecht auf die Auszahlung von meinem Bruder?

7 Antworten

Irgendwie verstehe ich nicht, was das ganze soll. Wenn gewollt ist, dass Du den halben Verkehrswert in Geld erhalten sollst, könnt Ihr einen kombinierten Kauf-/ Schenkungsvertrag schließen. Entweder kauft Dein Bruder die Immobilie zum halben Verkehrswert und zahlt den Betrag an Euren Vater und der schenkt Dir dann das Geld. Dann fällt bei beiden Schenkungssteuer auf den halben Verkehrswert an, unter Berücksichtigung der Freibeträge. Oder der Bruder verpflichtet sich, unmittelbar an Dich zu zahlen. Die Folge wäre dieselbe. Dein Bruder muss ohnehin die Grunderwerbssteuer zahlen.

Schenkt aber Dein Vater die ganze Immobilie (ohne Gegenleistung) Deinem Bruder, ist zu unterscheiden. Stirbt Dein Vater innerhalb von zehn Jahren, fällt die Immobilie voll in die Erbmasse. Nach Ablauf von zehn Jahren verbliebe die Immobilie vollständig im Eigentum des Bruders und ein Erb- oder auch nur ein Pflichtteilsausgleich fände dann jedenfalls bezogen auf dieses Grundvermögen gar nicht mehr statt. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Tobsky 
Fragesteller
 04.07.2018, 22:56

vielen dank für die antwort, aber nicht jeder ist so bewandt in dem thema ;)

Dachtichsmir  04.07.2018, 23:11
@Tobsky

Das stimmt wohl. Ich will jetzt auch keinen Streit in der Familie provozieren. Aber der " Zehnjahrestrick" hat seinen Grund. Ich möchte nur zum Nachdenken anregen. 

kabbes69  05.07.2018, 15:05
@Dachtichsmir

§ 3 (6) Grunderwerbsteuergesetz: Eltern- Kinder sind von GrErwSt befreit.

Wenn ich mich nicht irre: Bei Schenkung würde der Hauswert nur im 1.Jahr voll in die Erbmasse fallen, und wird jedes Jahr weniger.

Dachtichsmir  05.07.2018, 19:19
@kabbes69

Die 10%-Regel gilt nur beim Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch. Ich vermute allerdings, dass der hier eine Rolle spielen könnte. Dass keine Grunderwerbssteuer anfällt, ist richtig.

Dein Bruder hat grundsätzlich recht. Erbberechtigt bist Du erst, wenn der Erbfall eingetreten ist. Dein Vater kann Deinem Bruder sein gesamtes Vermögen schenken und Du gehst leer aus. Pro Jahr werden dann 10 % der Schenkung abgeschrieben.

Stirbt der Vater also ein Jahr nach der Schenkung, muss Dein Bruder Dir Dein Erbteil nach einem Wert von 90% auszahlen. Nach 10 Jahren gehört das Haus dann komplett ihm und wird nicht mehr in die Erbmasse eingerechnet.

Wie das geregelt wird, ist aktuell eindeutig und nur allein die Entscheidung deines Vaters: Nur eines ist sicher, wenn der Vater dies in diesem Vertrag nicht regelt, hast du auch nach dem Tod des Vaters keinen Anspruch mehr. Dein Vater kann dir nichts vererben, was ihm nicht mehr gehört.

Aber über die Möglichkeiten die Wünsche aller Beteiligten rechtssicher zu formulieren, darüber kann der Notar beraten.

Ich würde mich da mit einem Anwalt besprechen. Es könnte nämlich sein, dass der Vorgang ein Erbvorbezug darstellt, dein Bruder also sein Erbe schon heute kriegt, während du bis zum Hinschied deines Vaters warten müsstest und dann ist ja nichts mehr da. Bei einem Erbvorbezug fallen dann auch die üblichen Erbschaftssteuern an und das ganze Programm. Väterchen Staat hat solche Vorgänge, die ihm allfällige Steuern entziehen, ziemlich auf der Picke!

Gibt es denn einen Grund, warum Dein Bruder das Haus bekommt und Du nichts? Oder hat Dein Vater noch irgendwie Vermögen, das Du dann bekommen sollst?

Jedenfalls finde ich es nicht richtig, wenn Du nichts bekommst, aber Dein Bruder ein Haus.

Red doch erst mal mit Deinem Vater darüber.

Tobsky 
Fragesteller
 04.07.2018, 18:39

das ist schon unter uns abgesprochen, dass er es bekommt. ich bin damit auch einverstanden. mein bruder istja auch bereit mich auszuzahlen, aber erst nach dem tod meines vaters. ich könnte mir aber von diesem geld eine eigentumswohnung kaufen, wenn ich es "jetzt" bekomme und nicht erst nach der beerdigung.

Allexandra0809  04.07.2018, 18:43
@Tobsky

Die Frage ist eben auch, ob Dich Dein Bruder auszahlen kann. Was nützt es, wenn er es Dir jetzt auszahlen soll, aber das Geld nicht hat?

Wenn Du das Geld jetzt nicht dringend brauchst, dann kannst Du ja warten, bis Dein Bruder es Dir gibt. Das ist ja sicher schriftlich so festgelegt.