Grundstücksicherung?

5 Antworten

Grundsätzlich ist zunächst der verantwortlich und zuständig, der aufschütten lässt. Aber vielleicht gibt es spezielle Vorgaben oder Vereinbarungen, die das in deinem speziell Fall anders regeln.

Wenn ihr euer Grundstück allerdings vertieft habt, dann seid ihr die Verursacher, die dann den Hang abstützen müssten. Es ist immer der, der das Geländeniveau verändert. Er ist zunächst zur Sicherung verpflichtet.

Hallo AnjaNPkt ,

meines Erachtens haftet derjenige für Schäden, der diese verursacht. Der Bauträger muss somit auch die Sicherung des Grundstücks tragen, so zumindest meine Meinung. Allerdings sollten Sie dazu mal einen Juristen befragen, der könnte das dann besser begründen.

Viele Grüße
FH

Das ist natürlich nicht richtig, kann man sich ja auch denken...

Wenn der irgendetwas baut, muss er auch für die notwendigen Sicherungen sorgen. Sage ihm, du würdest einen Statiker beauftragen, der diese Sicherungen (die ER machen muss) nachrechnet. Dann ist der ganz schnell ruhig.

Rede mal mit dem Bauordnungsamt .Evtl. brauchst Du eine Beratung bei einem Anwalt für Baurecht oder dem Bauherrnschutzbund.

Wende dich an das für dich zuständige Bauamt bei deiner Stadt- oder Kreisverwaltung.