Grundstückin geschenkt von Fremden?

4 Antworten

Du musst Grundsteuer zahlen und du musst gucken , dass keine Hypothek oder Grundschund auf dem Grundstück beim AG eingetragen ist.

Da wäre ich sehr vorsichtig. Auch ein grundstück kann Kosten bereiten. Du hast nicht geschrieben was es für ein grundstück ist.

Manu123lein 
Fragesteller
 05.07.2017, 21:30

Das Grundstück ist wie ein Gartengrundstück. Ca 1000m2. Darauf ist alles verwildert und verwachsen. Wie vor 40 Jahren geerbt und dann verlassen. Darauf stehen Obstbäume, ein Bungalow schon halb verfallen und ein Schuppen. Würde ich ja alles wegreißen. Es geht mir darum, ob die Erben mal kommen könnten wegen Geld weil es verschenkt wurde oder ob ein Kaufvertrag sucherer und günstiger wäre. Über einen obligatorischen Euro z.B.mich interessiert auch da die Rechtslage. Vielen Dank schon Mal für die bisherigen Antworten. :-)

Ob es Baugrund ist, weiß ich noch nicht, aber das ist mein geringstes Problem. Mir geht es wie gesagt um Erben und was besser ist, ob Kauf oder Schenkung.

maja0403  05.07.2017, 21:34
@Manu123lein

Es ist schon merkwürdig mit dem verschenken. Wenn es ein Baugrundstück ist, könnten Kosten über die gemeinde in absehbarer Zeit auftreten. Vielleicht deshalb das Verschenken. ich wäre da sehr vorsichtig.

Manu123lein 
Fragesteller
 05.07.2017, 21:37
@maja0403

Wie kann ich das herauszufinden?

Manu123lein 
Fragesteller
 05.07.2017, 21:43
@maja0403

Wie gesagt, die Dame wohnt in München, ich in Sachsen. Sie hat die letzten 40Jahre nichts damit zu tun haben wollen und auch jetzt nicht. Es ist mein Nachbar Grundstück. Deshalb interessant.

Verkaufen bzw. verschenken kann es dir nur der, der im Grundbuch eingetragen ist. Du hast ja offenbar einen Grundbuchauszug und kannst dies überprüfen. Vom rechtlichen kannst du dich absichern. Schwieriger wird es mit dem Wert. 1000 qm für 1 € glaubt dir das Finanzamt nicht, also berechnet es dir die Grunderwerbsteuer  aus einem Vergleichswert. Wie das jetzt mit der Berechnung von Schenkungssteuer aussieht, weiß ich nicht, ob hier die Freibeträge reichen würden,. Dafür musst du dir über den tatsächlichen Wert im Klaren sein. Berechnen würde ich den aus dem Bodenrichtwert mit Abzug für die entstehenden Kosten für den Abriss des Gebäudes. Evtl mal einen Steuerberater fragen. 

Mit möglichen Erben musst du dich nicht auseinander setzen, das wird wenn überhaupt Problem der alten Dame. Aber nach so langer Zeit wird hier kaum noch jemand Anspruch erheben. Falls du an die Erben der alten Dame denkst, so kann sie zu Lebzeiten mit ihrem Eigentum machen was sie möchte. 

Nach dem Kauf kommt die Grundsteuer auf dich zu, evtl noch regionale Steuern in Richtung Landwirtschaft  und sämtliche mit Eigentum verbundene Pflichten. 

Manu123lein 
Fragesteller
 06.07.2017, 06:51

Das mit dem Steuerberater ist eine gute Idee. Manchmal kommt man auf das Einfachste nicht selbst. ;-)

Vielen Dank dafür!!! Das Grundstück hat die letzten 40 Jahre niemand interessiert. Ich bin gespannt, wie es mit der Wertermittlung aussieht. So wie ich das mitbekommen habe, wurde die letzten 40 Jahre auch keine Grundstücksteuer bezahlt. Aber das ist ja das Problem des jetzigen Eigentümers, was ich auch irgendwo vertraglich vermerken lassen würde.

Das Gebäude würde ich vielleicht nochmal herrichten, das ist ein Bungalow aus Holz. Erstmal anschauen. Gut, ich werde heute gleich mal mein Steuerberater aufsuchen. Vielen Dank nochmal dafür!!! Liebe Grüße.

kabbes69  06.07.2017, 16:56
@Manu123lein

Gerne :). Grundsteuer regelst du im Vertrag mit dem Datum des Lastenüberganges. Bin mir gerade nicht sicher, aber hier gilt eine 3 oder 4 jährige Verjährung. Könnte also sein, dass die Gemeinde, die alle Kaufverträge erhält, die letzten Jahre bei der alten Dame anfordert. Jetzt hat man ja einen Anschrift. 

Da würde ich erstmal nachfragen, ob es keine Hypothek oder Grundschuld befindet. Manche Leute übergeben nur so ihre Schulden an andere. Hoffentlich war es nicht bei dir so. LG

Manu123lein 
Fragesteller
 05.07.2017, 21:33

Eine ältere Dame hat in Sachsen 1975 das Grundstück geerbt. Sie selbst wohnt in München und ich kenne sie nur über Telefon, durch das Grundbuchamt.