Grundschuld und Hypothek

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Früher gab es die Hypothek. Wurde das Darlehen zurückgezahlt. Dann wird automatisch die Hypothek im Grundbuch wieder gelöscht.

Heute gibt es nur noch Grundschulden. Wenn das Darlehen zurückgezahlt wird. Dann kann die Grundschuld bestehen bleiben. Muss also nicht gelöscht werden. Hintergrund: Du kannst Die Grundschuld dann später wieder neu verwenden für ein weiteres Darlehen. Dann musst Du später nicht wieder neu zum Notar und eine Grundschuld eintragen.

Im Prinzip ganz einfach und ganz simpel ohne großen Hintergrund erklärt: Eine Grundschuld und eine Hypothek sichern beide ein Darlehen ab. Die Hypothek war zuerst da, die Grundschuld kam später. Eine Grundschuld kann ohne Schuldgrund im Grundbuch eingetragen werden, also unabhängig von einer Forderung (Darlehen); einer Hypothek muß immer und in jedem Fall eine Forderung zu Grunde liegen. Zum Rückzahlungszeitpunkt des Darlehens kann die Grundschuld im Grundbuch weiterhin bestehen bleiben; die Hypothek dagegen muß gelöscht werden bzw. sollte gelöscht werden, da sie ohne Forderung keinen Bestand hat. Ein weiterer großer Unterschied besteht darin, daß eine Grundschuld ohne weiteres von einem Gläubiger auf einen anderen übertragen werden kann (mit Zustimmung des Grundschuldeigentümers); eine Hypothek jedoch nur zusammen mit der (Rest-)Forderung verkauft werden kann. Diese Erklärung in ganz einfachen Worten, ohne auf das Schuldrecht und Grundbuchrecht einzugehen.