Gründungszuschuss Arbeitsamt - Rentabilität - Business Plan?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo!

Ich habe hier einige Antworten gelesen und habe bemerkt, dass hier sehr viel "halbwissen" geschrieben wird.

Ich gehe davon aus, dass Du dich über die Rahmenbedingungen für die Antragsstellung informiert hast (Frist, Restanspruch, Höhe etc.)

Wie Du richtig vermutest "arbeitet" das Arbeitsamt in Hinblick auf die Prüfung der Antragsunterlagen anders als z.B. eine Bank. Daher ist es wichtig zu wissen, welche internen Vorgaben es bzgl. der Unterlagen und der Gründerperson gibt.

Hierbei ist eine gute Vorbereitung die Grundlage für die Bewilligung. Bei der Erstelung der Unterlagen musst Du dir bewusst sein, dass das Amt nicht da ist um Existenzgründern den Lebensunterhalt zu sichern, sondern um Menschen in Arbeit zu bringen! Deshalb handelt es sich auch um eine "Kann-Leistung".

Bei Fragen schreib mich gerne an!

VG Beraterstudio

Nach meiner Kenntnis erhältst Du als Arbeitsloser einen Gründungszuschuss von 300 Euro monatlich ZUSÄTZLICH zum ALG 1 und das zunächst für 6 Monate. Dieser Zuschuss über 300 Euro kann dann weitere 9 Monate bewilligt werden, ALG 1 gibt es dann aber nicht mehr.

Voraussetzungen:

a. Zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG 1, der Bezug von ALG 1 muss bereits laufen.

b. Bewilligung durch Deinen Betreuer bei der Arbeitsagentur......Kein Rechtsanspruch mehr, sondern Ermessen des Arbeitsberaters, der/die muß überzeugt werden mit gutem Businessplan und Geschäftsplan sowie Bescheinigung der Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle.

c. Du mußt die fachliche und persönliche Qualifikation mitbringen, ist nachzuweisen.

Mehr zu all dem findest Du hier:

https://www.gruenderkueche.de/fachartikel/gruendungszuschuss-anspruch-antrag-hoehe-voraussetzungen/

cheerio

Das Amt informierte dich nicht richtig den Üblich ist das man bis zu 2 Jahre lang Unterstützung finanzielle bekommt den es dauert 2 Jahre sich einen Stammkunden Stamm aufzubauen bzw bis man bekannt ist!

Das Amt kann dich sogar auf deren kosten erst mal zu einem lerhgang schicken wo man das notwendig wissen beigebracht bekommt !Du Must wiesen was du besser machst als deine Konkurrenz und eine plan haben wie du dich so verkaufst das du erfolgreich wirst.

Da das Amt dich nicht aufklärt gehe mal zu einer Gründerberatungsstelle wie zb Start!

6 Monate ist lachhaft den man weis das das 2 Jahre dauert bis sich ein Gewinn Einspielt Gehe zb auf die Seite vom Bund da sind manchmal auch dazu Infos zu finden!

Oder sollt das ein Zuschuss sein nach harzt 4!

Wen du eine gute Idee hast und zb mit nur 50.000€ auskommt geh mal zur Bank und frage nach einem Gründerkredit der Landesbank wo man nur eine Risiko Lebensversicherung braucht und den Business plan.!

Schaue zb hier nach.!http://www.existenzgruender.de/DE/Home/inhalt.html

http://www.startercenter.nrw.de/

nachged8 
Fragesteller
 07.02.2018, 16:53

Hallo, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Es geht um eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus. Meines Wissens ist der Zuschuss da auf 6 Monate begrenzt. Wie kommst Du darauf, dass das nicht stimmt? Das die Aufklärung seitens offizieller Stellen parallel möglicherweise etwas lückenhaft ist, würde ich natürlich nicht ausschließen wollen.

herakles3000  07.02.2018, 17:04
@nachged8

Das mit 2 jahren war früher so außerdem ist dan ja auch das derzeitieg ein- kommen dadurch wichtieg aber bis zu 2 jahren war das möglich da das bis dahin oft ein 0 summen geschäft war! Ich hate mal das Selbe vor vor ein paar jahren!

Und Manglhafte oder faslche informatione oder nicht alle das ist oft im Arbeitsamt und jobcenter so!zb könnte es ja Auch so gereglt sein das das erstaml nur 6 moante sind und dan nichmal alles geprüft wird udn amn das dan insgesamt uaf 2 jahre beziehn kan!Fals notwendieg!Da ich aber derzeit nicht auf dem laufen bin ist eine gründer messe bzw das als ansprechspartner sinvoll den die kenen sich aus! Was sich abe rnachfragen würde ob die 6 monate nur vom Arbeitsamt sind und dan zb hartz greiefen würde! (das könnte ja auch sein ?)

Nach 2 jahren davon leben ist ein solide plannung wo man vom schlimsten fall ausgeht und das sollte man immer so machen nicht nur bei der selbständiegkeit!

Wen du merh infos suchst gib mal start und existenzgründung ein + zb auch beratung das kann dan ach nochwas nützliche zu finden sein!

Wend dich doch auch mal an die regionaldirektion des arbeistamtes den da könntest duz vieleicht auch infos bekommen!

erwartungshaltung des jobcenters ist dass du zügig auf eigenen beinen stehst und deinen bedarf selbst deckst. deine fragen musst du beim jobcenter stellen. die beantworten dir diese dann.

lass dich in eine maßnahme bringen, wo du erstmal lernst, was alles wichtig ist für eine existenzgründung und welche fachlichen qualifikationen du dafür benötigst.

weitere fragen kannst du auch gerne hier stellen: www.elo-forum.org

Vor ein paar Jahren war es fast unmöglich, diesen Gründungszuschuss zu bekommen. Fast immer wurde die Sinnhaftigkeit des Vorhabens in Frage gestellt. Das war offenbar eine Weisung aus dem Arbeitsministerium. Allerdings hatten wir zu der Zeit eine schwarz/gelbe Regierung. Wie es grundsätzlich heute ist, weiss ich nicht aber auch dazu findet man Erfahrungsberichte im Netz.

Wir haben uns seinerzeit einen Kredit über die KfW besorgt und auch da war der Geschäftsplan notwendig.

Meine Erfahrung ist schon, das andere irritiert sind, wenn man lange tätig sein will ohne ein vernünftiges Einkommen zu beziehen. Das lässt Zweifel aufkommen. Aber man arbeitet ja definitiv um davon leben zu können. Und das sollte ein Geschäftsplan auch hergeben bzw. aussagen.