Grabpflege wer muss was tun und wer darf bestimmen?

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Hallo Angelheart! Wie schade, dass es über eine Grabstelle Streit gibt, der Tod deiner Oma ist ja schon traurig genug. Grundsätzlich darf der Erwerber der Grabstelle (der, der bezahlt) entscheiden. Wenn der Erwerber der Verstorbene ist, dann gehen die Rechte und Pflichten an die rechtmäßigen "nutzungsberechtigen" Erben über. Das scheinen in deinem Fall alle Kinder deiner Oma zu sein. Die dürfen gemeinsam über die Grabpflege entscheiden, natürlich im Rahmen der jeweiligen Friedhofsordnung. ***Wichtig ist, dass die Belange des Verstorbenen berücksichtigt werden, denn ein Grab dient ja ihm zu Ehren. Wenn es keine schriftlichen Hinterlassenschaften über die Grabgestaltung gibt, dann zählt der "mutmaßliche Wille" des Verstorbenen: was hätte deiner Oma am besten gefallen? Gibt es da Unstimmigkeiten zwischen den Erben, kann man den "mutmaßlichen Willen" vor Gericht klären lassen. Lg

Hallo,

da wir drei Geschwister alle ziemlich weit von unserer alten Heimatstadt, wo unsere Eltern beerdigt sind, leben, haben wir die Grabpflege bei einer Gärtnerei in Auftrag gegeben. Mein Bruder der am nähesten an unserer alten Heimatstadt wohnt, hat den Auftrag im gegenseitigen Einvernehmen erteilt, erhält und bezahlt die Jahresrechnung, Wir anderen beiden Geschwister überweisen ihm unseren Anteil an der Rechnung.

Eine saubere Lösung, wie ich finde. Dafür muss man sich aber innerhalb der Familie auch einig sein.

Die Grabpflege bedeutet aber nicht, dass wir nicht trotzdem, wenn wir vor Ort sind, auch etwas am Grab machen oder auch telefonisch zu besonderen Anlässen oder einfach so bestimmte Wünsche für die Grabgestaltung äußern oder zusätzlich etwas aufs Grab stellen/pflanzen lassen.

:-) AstridDerPu