Grabpflege, Grabstein muss ich alles allein machen und bezahlen?

2 Antworten

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da ihr zu gleichen teilen als erbe eingetragen seit, ist es eine streitfrage, weil du als verantwortlicher bei der stadt eingetragen bist, wenn du deiner schwester gegenüber den mund nicht auf machst von alleine zahlt keiner, wenn du eine rs.vers. hast, kostet dir die beratung bzw gelten machenden anspruchklage auf kosten erstattung nichts, aber rückwirkender anspruch geht aber nicht, als gehe zum r.a. um dich weiter beraten zu lassen

Sunrise54 
Fragesteller
 27.10.2012, 11:46

hallo rudelmoinmoin, den mund habe ich schon auf gemacht, stört sie aber nicht. sie verweist mich auf die eintragung bei der stadt. rückwirkend will ich gar nichts geltend machen nur zukünftig, da es ja noch einige jahre sind.eine rs vers. habe ich. also bleibt mir wohl nur der weg zum anwalt, das wollte ich möglichst vermeiden. danke für deinen schnellen rat.

rudelmoinmoin  27.10.2012, 11:55
@Sunrise54

>Das hat meine Schwester so eintragen lassen< da sollte mal der r.a. mal hinter haken, wieso sie das recht hatte, ohne dein einverständnis dies zu tätigen, da ihr beide gleiches erbanteil habt, viel erfolg, lass nicht locker !!

Sunrise54 
Fragesteller
 27.10.2012, 12:32
@rudelmoinmoin

als die eintragung erfolgte war ich dabei, habe aber nicht widersprochen da ich einen streit bei der behörde vermeiden wollte traurig war und mich überrumpelt fühlte. hatte auch mit so einem verantwortundlosem verhalten ihrerseits überhaupt nicht gerechnet.

Hast du denn deine Schwester mal gefragt, ob sie sich beteiligt?

Sunrise54 
Fragesteller
 27.10.2012, 11:12

Das habe ich, sie weißt mich dreist daruf hin, das ich als Verantwortliche bei der Stadt eingetragen bin.