Gilt eine mündliche Zusage vom Vermieter?
Hallo zusammen, folgende Frage, meine Tochter hat hier bei uns im Mietshaus unseren Vermieter nach einer freigewordenen Wohnung gefragt. Dieser hat ihr die Wohnung im beisein von mir und meinem Mann zugesagt zum 1. Mai, weil er noch einige Renovierungsarbeiten machen muss. (Meine Tochter ist alleinerziehend mit 2 Kindern und bezieht Arbeitslosengeld 2) Das Mietangebot für die Arge hat er bereits ausgefüllt und unterschrieben. Meine Tochter hat ihre jetzige Wohnung bereits gekündigt. Heute hat sie den Vermieter angerufen weil sie eine Frage hatte und er hat ihr dann gesagt, dass er ihr die Wohnung nicht vermietet weil Leute aus den umliegenden Häusern gesagt hätten wenn sie hier einzieht dann wäre es vorbei mit der Ruhe hier. Das ist absoluter Blödsinn. Meine Tochter ist schon mal etwas laut und schimpft schon mal mit den Kindern aber ansonsten ist sie ein lieber Mensch. Feiert keine Partys, ist sehr sauber und ordentlich und kommt eigentlich mit jedem gut klar. Was kann sie jetzt machen. Sie hat schon versucht die Kündigung von ihrer jetzigen Wohnung zurück zu nehmen, doch das ist leider nicht mehr möglich! Jetzt sitzt sie ab 01.05. mit 2 Kindern auf der Strasse. Was kann sie tun?
4 Antworten
Guten Tag Leonkirchen. Soweit ich weiß müsste diese mündliche Zusage gelten. Das Problem dabei ist nur, dass man es Nachweisen können muss.
Wenn er das Mietangebot unterschrieben hat und ihr eine Kopie davon habt müsste es eigentlich Beweis genug sein.
Mietangebot sagt eigentlich schon alles darüber aus, dass es eben nur ein Angebot und kein Vertrag war. Unterschrieben hat er es doch auch nur, damit es dem Amt zur Genehmigung vorgelegt werden kann.
Da wäre schon der genaue Text des Angebots sehr wichtig.
Steht in dem Angebot sinngemäß, wenn ich der Bewerberin die Wohnung vermieten würde, dann zu diesen oder jenen Konditionen, dann ist das Angebot "frei bleibend", also für den Vermieter noch nicht bindend.
Steht aber drin, dass er die Wohnung zur Miete zu diesen oder jenen Konditionen der Bewerberin anbietet und es letztlich nur noch an ihr liegt, sich dafür oder dagegen zu entscheiden, ist bei einer Zusage der Bewerberin, noch dazu unter Zeugen, ein Vertrag zustande gekommen und der Vermieter dürfte es schwer haben, aus dieser Nummer noch raus zu kommen.
Mietangebote sind keine Mietverträge. Angebote kann man mehreren Interessenten machen und sich dann für einen entscheiden. Stichwort: Angebot freibleibend
Ein Mietvertrag wird gültig, wenn beide Vertragspartner ihn unterschrieben haben. Es stimmt zwar, dass ein Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden kann, wenn Fakten wie der exakte Vertragsbeginn, die Höhe der Miete usw. geklärt worden. Ein einfaches "ich vermiete Ihnen die Wohnung" reicht nicht aus. Des weiteren sind mündliche Vereinbarungen vor Gericht schwer beweisbar und es werden auch eher neutrale Zeugen benötigt.
Man könnte versuchen zu prozessieren allerdings sind die Aussichten auf Erfolg m.E. nicht allzu groß. Diese Kosten und den Stress sollte man sich sparen.
Die mündliche ist erst dann gültig, wenn ein 3 also z.b. Sie oder sonst einer dabei war. Ansonsten wenn die 2 allein geredet haben steht Aussage gegen Aussage und da er der Vermieter ist, müssen Sie ihm das Gegenteil beweißen.
Der Vermieter hat in unserem beisein, also ich (Mutter) und mein Mann und meine Tochter, nicht nur einmal zugesagt sondern mehrmals! Auch hat er das Mietangebot unterschrieben!
Dann ist es natürlich Rechtsgültig. Das Problem ist nur, wenn der Vermieter dich raus haben will meldet er in der not den sogenannten Eigenbedarf an, aber das wird er fairhalber denk Ich sein lassen...
P.s. Bin auch erst 18 :) aber oben genanntes stimmt natürlich hab den Schwerpunkt im Abi auf Soziales ;)
wenn ihr das mit der mündlichen zusage bewiesen bekommt, hat sie schadensersatzansprüche fürs hotel etc
aber dafür werdet ihr den vermieter verklagen müssen
Der Vermieter hat in unserem beisein, also ich (Mutter) und mein Mann und meine Tochter, nicht nur einmal zugesagt sondern mehrmals! Auch hat er das Mietangebot unterschrieben!
ja, dann redet mit ihm und sagt, dass ihr ihn verklagt
er muss die wohnung nicht geben, aber er muss dann für die ersatzunterbringung aufkommen, für den zusätzlichen umzug, etc pp
das kostet den paar tausender
Der Vermieter hat in unserem beisein, also ich (Mutter) und mein Mann und meine Tochter, nicht nur einmal zugesagt sondern mehrmals! Auch hat er das Mietangebot unterschrieben!