darf Ex-Vermieter Mieter bei neuem Vermieter schlecht machen?

12 Antworten

Ist die mündliche Zusage verbindlich ?

Verbindlich schon, aber was nutzt dir das? Es war ausgemacht einen schriftlichen Mietvertrag zu unterzeichnen. Davon ist die Vemieterin zurückgetreten. Das gleiche Recht hätte dir auch zugestanden. Übrigens hätte die Vermieterin auch aus jedem anderen Grund absagen können.

Kann ich die Tochter wegen übler Nachrede anzeigen ?

Kannst du - ist aber vergebene Liebesmüh. Die Aussagen der Tochter sind nicht nachweisbar. Die neue Vermieterin wird sich hüten, darüber etwas zu sagen. Die Tochter würde es abstreiten. Somit hat nie irgendwer etwas gesagt. Möglicherweise hat die Vermieterin aber auch ganz andere Gründe, dass sie euch nun nicht mehr als Mieter haben möchte und das Gerede der Tochter hat nie stattgefunden. Möglicherweise entspricht das, was die Tochter gesagt hat, auch den Tatsachen, dann ist nix mit übler Nachrede. Solange du nicht weißt, was genau die Tochter gesagt hat, macht eine Anzeigen überhaupt keinen Sinn. Es kann auch ganz harmlos gewesen sein und die neue Vermieterin hats einfach in den falschen Hals gekriegt oder überinterpretiert.

Darf ich in meiner Wohnung bleiben, da die Tochter des Vermieters daran schuld ist, dass wir keine neue Wohnung haben ?

Natürlich - wenn du dann die Kosten der Räumungsklage trägst. Du hast die Kündigung akzeptiert, du hast den Mietnachlass akzeptiert. Also musst du zum 30.06. raus.

Nicht der Vermieter hat dich bei der neuen Vermieterin schlecht gemacht, sondern seine (vermutlich minderjährige) Tochter. Von der kannst du aber nicht auf deinen Vermieter schließen. Es hätte genauso gut die Nachbarstochter oder Omma von nebenan sein können. Von denen kannst du auch nicht auf deinen Vermieter schließen.

Hast du mit deinem Nochvermieter eigentlich schon ein Gespräch geführt? Vielleicht ist der bereit euch noch etwas Aufschub zu gewähren - natürlich gegen Nutzungsentgelt.

Also, es handelt sich hier um üble Nachrede mit FOLGEN. Die Folgen sind hier das wichtige. Damit haben sie , sofern der neue Vermieter bereit ist auszusagen das eine üble Nachrede stattgefunden hat, das Recht den alten Mieter anzuklagen. Das kann zu einer Strafe in Höhe von 9000€ für den alten Mieter führen.

exxonvaldez  06.06.2018, 11:58

Es gibt keinen Beweis für ein üble Nachrede.

Es ist sogar möglich, dass die Äußerungen der Tochter der Wahrheit entsprechen.

schelm1  06.06.2018, 13:05

@ Lelelelet

das Recht den alten Mieter anzuklagen.

Ach führen Sie wieder die Sippenhaft ein?

Was hat der ehemalige Vermieter, den Sie wohl eher Irrtümlich in Ihrer haltlosen Antwort als "den alten Mieter" bezeichnen, mit dem vermuteten Verhalten seiner Tochter zu schaffen?

Kein Grund zu klagen!

Lotta1965  06.06.2018, 13:25
Also, es handelt sich hier um üble Nachrede mit FOLGEN.

Es handelt sich hier erstmal um gar nichts. Da wird behauptet, die Tochter des Vermieters habe erzählt......

Hat sie das wirklich? Oder hat die neue Vermieterin nur nach einem Grund gesucht, die Wohnung doch nicht and die FS zu vermieten, z. B. weil sich ein Mieter gefunden hat, der dem Vermieter genehmer ist? Es ist nicht bekannt, was genau die Tochter eigentlich gesagt hat - wenn sie überhaupt was gesagt hat. Möglicherweise war es ganz harmlos und die Vermieterin hats in den falschen Hals gekriegt. Möglicherweise entspricht es auch den Tatsachen.

Nun muss die FS aber beweisen, dass hier eine üble Nachrede stattgefunden hat - ohne zu wissen, was überhaupt gesagt wurde. Die Tochter wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Äußerungen abstreiten. Die neue Vermieterin wird sich bedeckt halten. Das Ding wird schneller von der Staatsanwaltschaft eingestellt, als man gucken kann.

Mikkey  06.06.2018, 21:24
@Lotta1965

Die neue Vermieterin wird sich bedeckt halten

Sollte es tatsächlich zu einem Verfahren kommen, wird die "neue Vermieterin" ganz sicher nicht ohne auch nur den geringsten Grund eine uneidliche Falschaussage abgeben.

Lotta1965  06.06.2018, 22:29
@Mikkey

Es wird gar nicht erst zu einem Verfahren kommen, wenn die Anzeige eh nur auf Vermutungen basiert.

Mikkey  07.06.2018, 18:14
@Lotta1965

Sprachverständnis: "Sollte" räumt eine Möglichkeit ein, hält sie aber für unwahrscheinlich.

Niemand hier hat über den Fall vollständige Informationen. Ist die Zusage der Vermieterin nachweisbar, ist durchaus eine Zivilklage denkbar.

Ihr habt noch keinen Vertrag geschlossen. Das hattet ihr ja erst vor.

Und für eine strafbare Handlung seitens der Tochter gibt es keinen Anhaltspunkt.

In der Wohnung bleiben dürft ihr natürlich nicht, da der Mietvertrag ja gekündigt wurde.

Wie alt ist denn die Tochter?

Geh zum Vermieter und erkläre ihm, dass das so nicht geht: Dem neuen Vermieter irgendwas flüstern, damit die gekündigte Familie auf der Straße steht, geht gar nicht. Sowas ist ätzend.

Was Du jetzt machen kannst, ist Einspruch gegen die Kündigung einlegen, weil ihr durch Verschulden der Vermieterpartei keine neue Bleibe habt. Entweder der Vermieter spricht mit der neuen Vermieterin , dass seine Tochter da Mist geredet hat und es klappt doch noch, oder er muss Euch Aufschub gewähren, bis ihr eine neue Wohnung habt. Das liebe Kind hat ihm da eine Suppe eingebrockt...

Eine Familie mit kleinen Kindern auf die Straße zu setzen wird dem Vermieter nicht gelingen. Die Räumungsklage kann er vergessen, da ihr ja auszugswillig seid. Zumindest dürftet ihr dadurch genügend Aufschub bekommen, denn die Mühlen der Justiz mahlen langsam.

Ihr könnt auch die Zeitung bitten, Euren Fall publik zu machen - vielleicht bietet Euch dann jemand eine passende Wohnung an.

schelm1  06.06.2018, 12:24

Lügen haben zwar "kurze Beine", kennen aber keine Altersbeschänkung!

Die im Raum stehende Vermutung bedeutet rein garnichts.

Aufgrund des Aufhebungsvertrages, den sich die Mieter zudem noch mit einer Prämie haben versüßen lassen, dürfte sehr wohl Einfluß auf den Erfolg einer Räumungsklage haben.

Im Zuge der Rückführung von Flüchtlingen stehen allenthalben überall in dieseem Lande Unterkünfte leer, die nicht nur kinder-, sondern auch hasen- und katzenverträglich sind.

Dichterseele  06.06.2018, 12:32
@schelm1

Ja, aber der Familienvater hat ja auch einen Job - und da kann man im nicht irgendwo hinziehen...

Und mit dem Vermieter sprechen und ihm klarmachen, dass seine eigene Tochter den rechtzeitigen Umzug vereitelt hat, wäre zumindest ein Versuch. Die Mieter haben ja guten Willen gezeigt und sowas ist Schikane hoch 3.

Wenn das nicht klappt, kann er nochmal zum Mieterverein gehen.

Lotta1965  06.06.2018, 13:42
@Dichterseele
sowas ist Schikane hoch 3.

Was soll Schikane sein? Die (möglichen) Äußerungen der Tochter? Das ist doch Unsinn. Niemand weiß, was die Tochter eigentlich genau gesagt hat - und ob sie überhaupt was gesagt hat. Und es war ganz bestimmt nicht von der Tochter beabsichtigt, dass die FS nun die neue Wohnung nicht bekommt, sondern ganz einfach eine unbedachte Äußerung ohne sich über mögliche Folgen im Klaren zu sein.

Und mit dem Vermieter sprechen und ihm klarmachen, dass seine eigene Tochter den rechtzeitigen Umzug vereitelt hat

Und dann? Wenns der Nachbarsjunge gewesen wäre, kannst du den Vermieter auch nicht verantwortlich machen. Die neue Wohnung hat sie dadurch auch nicht.

Dichterseele  06.06.2018, 17:58
@Lotta1965

Na, offenbar ist die Tochter doch gesehen worden, wie sie mit der neuen Vermieterin sprach. Und wenn das ein Versehen war, kann der alte Vermieter das doch versuchen gerade zu biegen. Schließlich kriegt er die Wohnung dann frei, wenn das mit der neuen doch noch klappt.

Lotta1965  06.06.2018, 18:42
@Dichterseele
offenbar ist die Tochter doch gesehen worden, wie sie mit der neuen Vermieterin sprach.

Bitte, wo steht das? In der Frage steht davon nichts. Die Vermieterin rief an - sagte, sie habe mit der Tochter gesprochen - und wollte keinen Mietvertrag mehr machen. Das ist der einzige Fakt, der aus der Frage erkennbar ist.

Aber abgesehen davon wunderts mich, dass jemand dem Gerede eines minderjährigen, vielleicht auch pubertierenden Kindes soviel Bedeutung beimisst, dass er kein Mietverhältnis mehr eingehen will. Und zwar ohne mit dem potentiellen Mieter Rücksprache zu halten, was eigentlich an dem Gerede dran ist.

Wenn jetzt aber der FS dem neuen Vermieter etwas verschwiegen hat - z. B. die Tierhaltung und die Tochter hats der Vermieterin erzählt - dann ist das eine Tatsache und keine üble Nachrede. Dann gibts vom Ex-Vermieter auch nix grade zu biegen, sondern ist ein Fall von Schuld eigene.

Das sind aber alles eben nur Mutmaßungen. Leider äußert sich die Fragestellerin nicht auf Nachfragen. Aber in einem gebe ich dir recht: Sprechenden Menschen kann geholfen werden.

Also erstens kann ich dein Problem der Wohnungssuche verstehen. Wie traurig das auch ist, aber mit Kindern und Tieren werden einem große Steine in den Weg gelegt:( Zweitens, kannst du der Tochter, eures “noch“ Vermieters, ja leider gar nichts nachweisen. Du hast ja nicht gehört was diese gesagt hat und ob dies übler Nachrede überhaupt entspricht! Vielleicht hat die “neue“ Vermieterin auch nur eine Ausrede für eine Absage gesucht. Mach dich bitte beim Mieterverein/schutz schlau, was jetzt der nächste Schritt wäre. Suche trotzdem weiter, denn ausziehen müsst ihr früher oder später auf jeden Fall! Ich denke der Mieterschutz kann dir da gut weiter helfen!