Gilt diese Kündigung?

kündigung - (Kündigung)

8 Antworten

Da eine Kündigung eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist kann sie immer nur wirksam werden, wenn sie der Vertragspartner erhalten hat.

Das ist auf deinem Bild nicht erkennbar.

 Im ersten Satz schreiben, dass du bis zum .... kündigst.

Den 2. Satz kannst Du weglassen, wenn Du ein Einschreiben mit Rückschein verwendest. Sonst kann der AG sagen, dass er das Schreiben nicht bekommen hat.

Gilt.

Auch wenn die Formulierung zum nächstmöglichen Termin recht schwammig ist.

Ein festes Datum ist da immer besser.

alarm67  09.10.2017, 14:27

Ich weiß was Du meinst, ist aber dennoch so gültig/möglich! 😎

Ja, das reicht zu, musst nur noch unterschreiben und natürlich Absender/Empfänger weiter oben nicht vergessen

Ja ist OK, wenn der restliche nicht sichtbare Bereich stimmt!