Kündigung angeblich nicht erfahalten Bote?
Hallo ich habe im Januar einen Boten ( bekannter) mit meiner Kündigung zu einem Unternehmen geschickt, das Unternehmen öffnete nicht die Tür. Der Bote warf meine Kündigung in briefkasten. Gilt das rechtens ?
3 Antworten
wenn er Datum; Uhrzeit notiert hat, durchaus.
ob es fristwahrend war, steht auf nem anderen Blatt. es heist zu Postüblichen Zeiten.
Welchen Blatt ?
möglich,
besser wäre gewesen per Einwurfeinschreiben, oder du warst beim Einwurf anwesend, er wusste was drin steht, er ist Zeuge.
Klar er war bei dem ganzen Humbug dabei bis heute und weiß was mir da absichtlich angetan wird
Danke für die Antwort da kann ich ja mal drauf hoffen
Ja klar gilt das. Der Bote ist Zeuge und Zeugenaussagen sind Beweise. Das ist sogar eine der sichersten Zustellungsarten ueberhaupt. Am allerbesten ist es, wenn der Bote/Zeuge auch noch bezeugen kann, was in dem Umschlag steckte (also den Inhalt des Schreibens kennt und bezeugen kann).
So ist es !
Hast du ne schriftliche Bestätigung des Unternehmens das die Kündigung akzeptiert wurde? Wenn nein sieht es schlecht aus dann hat keiner von euch beiden ein Beweis
die können locker behaupten sie haben die Kündigung nicht erhalten kannst du ja nicht prüfen
Natürlich nicht die wollen ja nicht das ich kündige stellen sich stumm als ob sie das noch bestätigen
Man hätte auf die Bestätigung bestehen können. Wann wolltest du denn gehen
Einer Bestaetigung des Empfaengers bedarf es nicht. Der Bote ist Zeuge und Zeugenaussagen sind Beweise.
Wenn nein sieht es schlecht aus dann hat keiner von euch beiden ein Beweis
Das ist falsch!
Der Bote ist zugleich Zeuge des kündigenden Arbeitnehmers für die Übermittlung der Kündigung.
Also zählt das in einem Gerichts Prozess bzw. Vollstreckungsprozess?