Gibt es einen gesetzlichen Zeitrahmen, in dem der Vermieter für den Mieter erreichbar sein muss?

11 Antworten

Ein Wohnungseigentümer läßt sich regelmäßig von einer Hausverwaltung vertreten, die für schließlich auch unverzüglich vom Mieter abverlangte Schadensmeldungen am Wohneigentum bereitzustehen hat; unter Umständen auch durch Vertretungsmeldung. Für so genannte Havarien mit sofortigem Handlungsbedarf (schon aus der gesetzlichen Schadensminimierungs- / -begrenzungspflicht heraus) hat der Vermieter durch Bekanntgabe an den Mieter Gewerke zu benennen oder sind solche vom Mieter im Wege der Schadensbegrenzung andernfalls selbst zu beauftragen; sozusagen in Vorhand. Die Rechnung wird dann gegen den Vermieter zurückbelastet. Entweder dies geht, indem dieser einfach ausgleicht. Oder es besteht ein Aufrechnungsrecht (Mietforderung ist in Geld - Erstattungsforderung ist in Geld). Dann freilich schuldet der Vermieter auch den Preis für die Leihe des Geldes. Man sollte also über ein kurz einrichtbares Unterkonto 01 im persönlichen Konto den bei Begleich der Handwerkerrechnung aufgewendeten Betrag belasten und der Vermieter schuldet dann bis zur Nullstellung hier. Die Frage ist hier (und in jedem Falle): ist hier Gefahr im Verzug, daß größerer Schaden noch passieren könnte, wenn ich Abhilfe unterlasse. Oder hätte die Angelegenheit noch gut Zeit gehabt? So der Fall einem Richter vorgetrgaen würde, wird er genau so prüfen - nämlich immer im Sinne einer Interessenausgewogenenheit, Wirtschaftlichkeit und nach zumutbarem Aufwand.

Miete mindern, du hast ihn in Kenntniss gesetzt und nix ist passiert....

Nein, er muss nicht erreichbar sein und auch keinen Ansprechpartner benennen, aber er muss dann halt auch mit den Folgen leben.

Da wir in unserer Wohnung zuvor einen Wasserschaden hatten, der die Sanierung von Wohn - und Esszimmer notwendig macht, ist die Reparatur der Dusche doch wichtig, denn der Zugang wird von unserem Esszimmer aus stattfinden, daher können also die Sanierungsarbeiten nicht weitergemacht werden und wir leben auf einer Baustelle. Das Absenken der Duschwanne hat auch immer einen Riss der Silikonfuge zur Folge, sodass auch immer mit neuen Wasserschäden gerechnet werden müsste, wenn wir jetzt einfach weiter machen würden. Daher die Eile.

Dein Vermieter ist nicht Dein Diener, er kann krank sein oder im Urlaub, oder, oder, oder. Hat Dich alles nicht zu interessieren. Wenn "Gefahr im Verzug" ist, kannst und musst Du etwaige Reparaturen vornehmen lassen, was ich aber in diesem Fall nicht annehmen würde. Mietminderung kommt erst recht nicht in Frage, dazu müßte der Mangel erheblich sein und über eine lange Zeitdauer bestehen, was hier (9 Tage) ja überhaupt nicht gegeben ist.

Leute gibts...

wunhtx  15.07.2010, 12:27

Bevor man Leute "gibt`s" vom Stapel lässt, sollte man sich kundig amchen.

Der Mieter hat ab dem ersten Tag des Mangels einen Anspruch auf Mietminderung.

Es ist ein Märchen, dass der Mieter den VM inormieren muss und vorher keinen Anspruch auf Mietminderung hat, wenn der VM innerhalb weniger Tage den Mangel beseitigt. Nur, oft rentiert sich dann die Mietminderugn nicht.

Der VM ist Vertragspartner, kein Diener und der Mieter ist auch Vertragspartner, kein Leibeigener.

Reparaturen darf ein Mieter nicht ohne Weiteres in Auftrag geben, sonst muss er selbst die Kosten tragen.

Hier scheinen einige Leute hinsichtlich der Antworten etwas desorientiert zu sein. Der/die VM oder eine HV muss immer erreichbar sein, umgekehrt ist es doch genau so. In diesem Falle könnte doch sogar Gefahr im Verzug sein. Der M muss den Schaden beweisbar, mit Frist zur Behebung, mitgeteilt haben. Nach Verstreichen der Frist kann der der M zur Sebsthilfe auf Kosten des VM greifen.

Als Beispiel: Die Duschtasse könnte während des Gebrauches völlig aus der Lagerung kippen, dann sind Wasser- und Körperschäden durchaus möglich.

jockl  15.07.2010, 12:44

Nachtrag: Im Falle eines denkbaren Genickbruches hilft eine auch den Regeln entsprechend vorgenommene Mietminderung nicht mehr.

DerHans  15.07.2010, 15:02
@jockl

Das ist Blödsinn, wenn eine erkennbare Gefahr von der Duschtasse ausgeht, duscht man eben nicht mehr in dieser Gefahrenzone.

claums 
Fragesteller
 16.07.2010, 09:28
@DerHans

Wir haben Glück, dass wir noch eine Badewanne haben, in der wir Duschen können (übrigens schon seit ca 2 Monaten), denn sonst wäre es wirklich brutal, bei diesen Temperaturen nicht mehr duschen zu können. Aber Unsere Dusche war vorher schon aufgrund eines defekten Siffons undicht, nun ist sie es, weil die Silikonfuge nicht halten kann, wenn sich die Wanne so stark absenkt beim Betreten der Dusche.