GEZ Mahnung was kann ich tun
Ich habe grade einen Brief vom "Beitragsservice" erhalten indem folgendes steht
Rückständige Forderung bis 12.2012 0 EUR
Gebühren/Beitragsbescheide vom 1.2013 bis 3.2014 277,70 EUR Betrag der Mahnung 277,70 EUR Offene Forderung ab 04.2014 115,88 EUR
Gesamtrückstand 393,58 EUR
Bitte was? 277 Euro Mahngebühren ??
In dem Brief ist auch erklärt was passiert wenn ich bis zum 15.09.2014 nicht zahlen sollte. Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändung etc.
Muss ich das zahlen? Oder einfach Ignorieren?
4 Antworten
Als erstes: http://www.rundfunkbeitrag.de/aktuelles/gefaelschte_beitragsservice_rechnungen_im_umlauf/index_ger.html
Insoweit: Direkt beim Beitragsservice mal melden, wenn man eine Fälschung vermutet.
Gleiches gilt, falls jemand anderes im Haushalt bereits zahlt. Dann dem Bescheid widersprechen und mit der Beitragsnummer des anderen Haushaltsmitgliedes melden.
Sollte man alleine wohnen und bisher nichts gezahlt haben, ist das Ganze womöglich in Ordnung. Irgendwann bekommen sie einen halt und entgegen der Behauptungen der lustigen Beitragsverweigerer sollte man das auch irgendwann bezahlen, wenn man sich nicht noch mehr Ärger mit Pfändungen u.ä. einhandeln will.
Von den Beträgen her: Auch hier direkt beim Beitragsservice melden und eine Aufschlüsselung verlangen, wie sich der Betrag zusammensetzt, der da gefordert wird. Aber: Pro Quartal etwas über 50€. Wenn du nun schaust, die 277,70€ sind für 5 Quartale, kommt also ungefähr hin. Genauso mit der "Forderung ab 04.2014".
Nicht 277 € Mahngebühren :-) rechne doch um, du hast seit dem 1.1.13 bis dato nix gezahlt.. Dann rechne die Monate x 17,98 €. Wenn du keines der Befreiungsvorasussetzung erfüllst, so bist du zur Zahlung verpflichtet. Ignorieren ist in so einem Fall Leichtsinn :-)
Muss ich das zahlen?
Bist du vom Rundfunkbeitrag befreit? Wenn nicht lautet die Antwort leider ja.
Oder einfach Ignorieren?
Dann kann in der Tat die Zwangsvollstreckung drohen. Konto- oder Lohnpfändung, der ganze Spaß halt.
du ersparst dier großen Ärger bezahl halt die Rundfunk gebühr