GEZ jahrelang nicht bezahlt

6 Antworten

Wurde dir bereits ein Bescheid geschickt? Ohne Bescheid keine Rechtskraft, meistens werden nur Pseudorechnungen geschickt. Einen Bescheid enthält zwingend eine Rechtsbelehrung mit Widerspruchsmöglichkeit und ist auch als solcher gekennzeichnet. Ohne Bescheid keine Zahlungspflicht, ganz egal was für Mahnungen geschrieben werden.

Bescheide verschickt man nur ungern da man gegen diese rechtlich vorgehen kann. Rechnungen ohne Rechtskraft kann man meiner meinung nach einfach nur als Willenserklärung ansehen, ob du den Vertrag eingehst bleibt dir überlassen. Wenn du also keinen Bescheid hast fordere einfach einen an... wenn sie ihn nicht schicken besteht keine Rechtspflicht zur Zahlung.

Geheim0815  20.05.2014, 09:08

Und generell,,, bei 1200€ müssten das ja schon über 5 1/2 Jahre sein... da kannst du dir dann natürlich die Frage stellen warum nicht längst was passiert ist. Ein teil sollte da auch schon verjährt sein.

PatrickLassan  20.05.2014, 11:59
@Geheim0815
Rechnungen ohne Rechtskraft kann man meiner meinung nach einfach nur als Willenserklärung ansehen, ob du den Vertrag eingehst bleibt dir überlassen.

Der Rundfunkbeitrag wird aufgrund eines Staatsvertrags erhoben, deshalb bedarf es keines Vertrags zwischen dem Gebührenpflichtigen und dem Beitrgasservice.

Geheim0815  20.05.2014, 14:15
@PatrickLassan

Genau, wohl aber einem Bescheid. Der Bescheid als Verwaltungsakt lässt die Forderung erst entstehen. Ohne kann man das ganze wie gesagt in meinen Augen als Angebot sehen. Es werden teilw. auch bescheide verschickt, ich persönlich habe noch nie einen bekommen (trotz Aufforderung) und daher auch nie gezahlt (bzw. bin nicht entsprechend weiter dagegen vorgegangen).

Man beugt das Recht zwar bis zum geht nicht mehr, aber generell droht der Verein lieber anstatt es wirklich drauf ankommen zu lassen (durchs verschicken von Bescheiden machen sie sich rechtlich angreifbar).

Ich bin der Rechtsauffassung:

§ 3 AO:

(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden [...].

Die "Gebühr" wird seit 1.1.13 allen auferlegt, auch wenn kein Empfangsgerät vorhanden ist -> ohne Gegenleistung allen Auferelegt. Damit in meinen Augen eindeutig eine Steuer laut definition Abgabenordnung.

Die Steuerhoheit liegt wiederum laut Grundgesetz beim Bund, nicht beim Land. Unterm strich haben die Lände keine befugniss diese zu erheben, womit selbst mögliche Bescheide nichtig werden würden... zumindest falls letztendlich Karlsruhe die Auslegung des Gesetztestextes so bestätigt.

jackson2014 
Fragesteller
 21.05.2014, 12:33
@Geheim0815

Ja ungefähr so lange geht das schon.

Hallo jackson2014,

eines verstehe ich nicht. Warum hast die fälligen Gebühren bis jetzt nicht bezahlt???

Und nun möchtest du auf einmal doch. Und das du vorher auch keinen Mahnbescheid über die ausstehenden Kosten bekommen hast, verstehe ich auch nicht.

War es so, dass du mehrere Geräte angemeldet hattest oder wie kommt dieser hohe Betrag zusammen?

Denn wenn du von dem jetzigen Monatsbeitrag, pro Haushalt von 17,€ und Knuselige ausgehst, kann es ja nicht sein oder?

jackson2014 
Fragesteller
 21.05.2014, 12:36
  1. Verdrängungstaktik, wie bei Schuldnern allgemein üblich
  2. Geldmangel, besonders als noch mehrere Geräte angemeldet werden mussten
  3. Ca. 5-6 Jahre (wie gesagt: jahrelang!!!) nicht bezahlt
  4. Ich kann lesen und auf dem Bescheid stets ganz deutlich

Vielleicht hast du ja bis jetzt in einer WG gewohnt, so dass du gar keine GEZ zahlen musstest. Aber seit deinem letzten Umzug wohnst du jetzt eben alleine. Oder seit deinem nächsten Umzug. Kommt halt darauf an, wann du zuletzt umgezogen bist, bzw. wann du umziehen wirst.

Da ich häufiger mal umziehe, würde ich diese unschöne Sache hier so auflösen.

jackson2014 
Fragesteller
 21.05.2014, 12:37

Keine WG.

Am besten nichts. An dem endgültigen Zahlbetrag wird das sowieso nichts ändern.

Du kannst Dir aber schon mal eine Geschichte zurechtlegen, nach der Du, nach aktueller Rechtslage, gar nicht alleine zahlungspflichtig gewesen wärst (WG. zum Beispiel).

Nimm' keinesfalls einen Rechtsanwalt - kost' nur Geld.

jackson2014 
Fragesteller
 20.05.2014, 06:56

Meinst also, die kommen gleich mit dem vollen Geldbetrag auf mich zu, wenn ich jetzt einfach anfange, zu zahlen?

jackson2014 
Fragesteller
 20.05.2014, 07:01
@jackson2014

2013 wurde doch irgendwas geändert, dass einem das davor erlassen wird oder so, habe ich das falsch verstanden? Wenn die mir das davor nicht anrechnen würden wäre es erträglich. Meinst Du, ich sollte jetzt nicht anfangen zu zahlen, denn das war meine Frage, wie werden sie dann reagieren?

FirstPickler  20.05.2014, 07:44
@jackson2014

Schwierige Frage. Erste Frage: Wer hat Dich angeschrieben? Die GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr, bzw., es gibt sie doch noch, aber nur in der Abwicklung alter offener Fälle. Hat Dich die GEZ angeschrieben?

Die heutige "Agentur" (ich nenne sie so), die sich mit der Behandlung der Fälle seit 2013 beschäftigt, ist eine andere. Zu hören bekommt man in der Regel nur von der örtlichen Rundfunkanstalt. Deren Forderungen sollte man regelmäßig bezahlen.

Nur hat das eine mit dem anderen "nichts" zu tun.

PatrickLassan  20.05.2014, 07:59
@FirstPickler

Die heutige "Agentur" (ich nenne sie so)

heißt ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und ist die neue Bezeichnung der GEZ.

Wie du darauf kommst, dass man nur die Forderungen der örtlichen Rundfunkanstalten bezahlen soll bzw. dass das eine mit dem anderen nichts zu tun haben soll ist mir unklar. Der Beitrgasservice wird von den öffentlich-rechtlichen Anstalten betrieben und hat den Auftrag, den sog. 'Haushaltsbeitrag' einzuziehen.

PatrickLassan  20.05.2014, 08:01
@jackson2014
2013 wurde doch irgendwas geändert, dass einem das davor erlassen wird oder so, habe ich das falsch verstanden?

Anscheinend ja. Ab 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Haushalt erhoben, das und die Umbennung der GEZ in Beitragssservice war die Änderung.

FirstPickler  20.05.2014, 08:08
@PatrickLassan

Das sind einfach verwaltungstechnisch - und auch rechtlich - total unterschiedliche Dinge. Das eine heißt Rundfunkbeitrag, das andere Rundfünkgebühr.

FirstPickler  20.05.2014, 08:09
@PatrickLassan

Wobei GEZ als Körperschaft nicht mehr auftritt - es ist jetzt eine angebliche Agentur der Rundfunkanstalten, die selber in Erscheinung treten. (Lug&Trug, das ist klar, aber so soll es verkauft werden.)

PatrickLassan  20.05.2014, 12:00
@FirstPickler

Das sind einfach verwaltungstechnisch - und auch rechtlich - total unterschiedliche Dinge. Das eine heißt Rundfunkbeitrag, das andere Rundfünkgebühr.

Du irrst. Das ist ein und dasselbe. Rundfunkbeitrag ist die aktuelle Bezeichnung für das, was bis 2012 Rundfunkgebühr hieß.

Wobei GEZ als Körperschaft nicht mehr auftritt - es ist jetzt eine angebliche Agentur der Rundfunkanstalten, die selber in Erscheinung treten. (Lug&Trug, das ist klar, aber so soll es verkauft werden.)

Auch die GEZ war nie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wie du auf Lug und Trug kommst, wird wohl dein Geheimnis bleiben. Die Beitragspflicht ergibt sich aus einem Staatsvertrag, und solange der nicht vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird, gilt er.

Beschaff Dir die Bücher von Bernd Höcker: "Nie wieder Rundfunkgebühren" und "GEZ abschaffen". Steht wesentliches drin für den "Kampf" mit der GEZ.

Sind zwar vor der Einführung des "Rundfunkbeitrages" (Verschleierungstaktik) geschrieben, aber dennoch hochaktuell.

Vielleicht hat der Autor auch schon was Neues dazu geschrieben.

Sehr hilfreiche Texte und Tipps.