Gesetzliche Gewährleistung (HP Notebook), hab ich das Recht?
Hallo Community,
ich habe vor 1 Jahr und 2 Monaten einen HP Notebook gekauft und mittlerweile hat es einige Mängel aufzuweisen( die nach dem Kauf entstanden sind), welche jedoch in der Gesetzlichen Gewährleistung inbegriffen sind also, dass die Mängel beseitigt werden, wenn die Gewährleistung noch aktiv ist. Nun zu meinem Problem: Eben war ich bei Expert (Elektronikgeschäft) und wollte das Notebook zur Reparatur abgeben und habe dem Herren auch die ganzen Probleme geschildert und die Rechnung vorgelegt etc. . Danach begann er mit einer Lupe am Akkubereich herumzusuchen, woraufhin ich ihn fragte was er denn suche. Er sagte, dass er schauen müsse ob die Gesetzliche Gewährleistung für 1 oder 2 Jahre gilt. Ich sagte ihm anschließend dass es doch immer 2 Jahre seien und er erwiderte, dass dies bei manchen Geräten nicht der Fall sei und dass es bei HP immer so eine komplizierte Sache ist. Nun zu meiner Frage: Stimmt das? Weil als mein Handy(Samsung Galaxy S6 Edge) mehrere Mängel aufzuweisen hatte, habe ich es ohne Probleme einsenden können und es wurde auch repariert. Die Probleme enstanden by the way auch erst nach ca. 1 Jahr. Die Gesetzliche Gewährleistung ist doch immer 2 Jahre lang, dies hat mir auch mein BWL Lehrer gesagt. Bittw hilft mir weiter.
Danke :-)
7 Antworten
Da wirst du auf Dauer nicht drum rum kommen, dich in so was einzulesen.
Dann hätte dir dein BWL Lehrer auch besser mal den Unterschied zwischen Gesetzlicher Gewährleistung (Dauer bei Neugeräten zwei Jahre) die Mängel betrifft die schon bei Kauf bestanden (und nicht erst nach 12 Monaten) und freiwilliger Garantie (Zeitraum bis 10Jahre freiwählbar) die häufig auch Mängel einschießt die erst nach Kauf entstanden sind, erklären sollen.
Der Mitarbeiter bei Expert meinte sicher auch die Garantie.
Bei der Gewährleistung ist es so, dass du nach Ablauf der ersten sechs Monate beweisen musst, das ein Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an dich bestanden hat.
Die Gewährleistung ist immer vom Händler zu erfüllen, die Garantie vom Garantiegeber.
Das heißt dann ja, dass mein Laptop, den ich erst seit 1 Jahr und 2 Monaten habe und 600€ dafür bezahlt habe, jetzt für die Mülltonne ist? Bei einem anderen möchte ich den nicht reparieren lassen. Echt komische Regelungen! Immer zum Vorteil des Verkäufers.
Die gesetzliche Gewaehrleistung (tatsaechlich "Sach- und Rechtsmaengelhaftung") gilt bei neuen Artikeln tatsaechlich 2 Jahre. Sie umfasst allerdings nur solche Maengel, die zum Kaufzeitpunkt (genauer: "Zeitpunkt des Gefahrenuenergangs") bereits vorhanden waren. Sie umfasst ausdruecklich keine Maengel, die erst spaeter aufgetreten sind.
Die Gesetzliche Gewährleistung ist doch immer 2 Jahre lang,
Richtig. Aber das Problem dabei ist:
Verbraucher können damit einen beschädigten Artikel in den ersten sechs
Monaten problemlos beim Verkäufer reklamieren. Nach Ablauf von sechs
Monaten muss der Käufer aber beweisen, dass der Schaden von Anfang an
vorhanden war.
http://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/
Besser ist die freiwillige Herstellergarantie - die Dauer kann der Hersteller beliebig festlegen - und danach hat der Verkäufer gesucht. Bei HP kann diese 1, 2 oder auch 3 Jahre betragen und es gibt keine Umkehrung der Beweislast.
Aber bei meinem Handy war das so, dass ich es trotzdem abgeben konnte.
Das war auch 1 Jahr und ein paar Monate nach dem Kauf, da ging das reibungslos, obwohl die Schäden nach dem Kauf entstanden sind.
Da griff dann entweder die Herstellergarantie oder eine Kulanz des Verkäufers bez. Beweislastumkehr (diese ist aber freiwillig).
Das habe ich mir schon durchgelesen, hat mir aber nicht weitergeholfen. Ist meiner Meinung nach viel zu kompliziert formuliert.