Gesetzliche Gewährleistung bei Kauf von Neuware über ebay von einem gewerblichen Verkäufer?
Hallo, ich habe ein neues, unbenutztes Tablet auf ebay von einem gewerblichen Verkäufer gekauft und wollte fragen, wie es sich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung verhält. Sechs Monate muss der Verkäufer nachweisen, dass ein Mangel am Gerät auf den Käufer zurückzuführen ist und danach? Was passiert, wenn das Gerät innerhalb der zwei Jahre Probleme macht bzw den Geist aufgibt? Wo müsste ich da meine Rechte als Verbraucher einfordern? Beim Hersteller?
5 Antworten
Du meinst die Sachmängelhaftung.
In den ersten 6 Monaten nach Kauf muß der Verkäufer nachweisen, daß ein Mangel oder Schaden vom Käufer zu vertreten ist, richtig.
Nach 6 Monaten gilt die sogenannte Beweislastumkehr. Dann muß der Käufer nachweisen, daß in dem Gerät von vornherein "der Wurm war".
Ansprechpartner für Mängelhaftung ist stets derjeneige, mit dem Du den Kaufvertrag geschlossen hast, also in der Regel der Händler.
Bei "bestimmungsgemäßem Gebrauch" und einem trotzdem eintretenden Schaden ist der Händler in der Pflicht, das ist zutreffend.
Es gibt aber auch hier keine Regel ohne Ausnahme.
Mit Tablets kenne ich mich nicht aus, aber ich könnte mir vorstellen, daß beispielsweise der Akku als Verschleißteil kategorisiert wird und von der vollumfänglichen Sachmängelhaftung ausgenommen ist.
Unsinn: Die Kaüferrechte wg. eines Sachmangels kennen keine Verschleißteile.
Ist der Akku nach 19 Monaten durch, war es aber bei Kauf nicht, ist das eben kein Sachmangel, den der Händler zu vertreten hätte, es sei denn, der Käufer könnte einen Fabrikationsfehler nachweisen.
#Golumbinsky: Sachmängelleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie!
Sechs Monate muss der Verkäufer nachweisen, dass ein Mangel am Gerät auf
den Käufer zurückzuführen ist und danach? Was passiert, wenn das Gerät
innerhalb der zwei Jahre Probleme macht bzw den Geist aufgibt?
Muss der Käufer nachwesien, dass der Mangel bei Gefahrübergang bereits vorhanden war, was ohne teures Sachverständigengutachten nicht gelingt.
Wo müsste ich da meine Rechte als Verbraucher einfordern?
Den Anspruch muss der Käufer gegen den Händler stellen, der dessen Reklamation beim Hersteller überprüfen lassen darf.
G imager761
Ggf. musst Du nach den 6 Monaten durch ein Gutachten (selbstfinanziert) den Nachweis erbringen, dass das Gerät von vorn herein schadhaft war. Kann bei einem Laptop, TV-Gerät, etc. schon mal 200-300 € kosten.
Wird immer beliebter, bei online-Händlern.
Aber nicht bei allen.
Gewährleistung wird immer beim Verkäufer eingefordert. Notfalls mit juristischen Mitteln.
Gruß
Hallo.
Ja, du bist im Recht mit den 6 Monaten.
Dann erfolgt die Beweisumkehr das heißt du musst dem Verkäufer nachweisen, das der Mangel schon beim Kauf da war.
Die Forderung beim Verkäufer.
Aber Vorsicht. Wenn der Verkäufer ein Gutachten erstellt, dann bist du schon die Neuwertsumme an Kosten los. (unter umständen)
Ich würde es auf dem Kulanzweg versuchen.
Wenn das nicht klappt, ist es schlecht.
Hast du nicht einen Bekannten oder Verwandten der sich damit auskennt, oder nur ein Teil auswechseln braucht.
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914
Ne also das Gerät macht bis jetzt keine Probleme aber ich dachte mir es würde nicht schaden, wenn ich mich über meine rechte als Verbraucher informiere. Nur konnte ich im Internet nicht so viel konkretes finden.
Ja, dann viel Spaß.
Gewährleistung ist immer beim Händler. Nach den sechs Monaten immer noch, nur wird die Beweislast bei unseriösen Händlern da schwieriger.
Das heißt??
Ja, was da steht.
Wenn ich das Gerät nicht fahrlässig behandle, aber trotzdem innerhalb von zwei Jahren irgendwann Probleme auftauchen,wie verhält es sich da? Ich habe da etwas von Verschleiß gelesen aber muss der Händler nicht, wenn auf das Produkt zurückführende Probleme auftauchen, für eine Reparatur aufkommen?