Mein Freund hat mit seiner Ex geteiltes Sorge- und Aufenthaltsbesstimmungsrecht. Er darf seinen Sohn nur alles 14 Tage sehen, was ihm nicht gefällt. Er ist einer der Väter, der seinen Sohn gern öfters sehen möchte, sie aber ein Problem damit hat, weil wir zusammen sind (wir waren mal Freunde, rest ist unerheblich). Er zahlt monatlich seinen Unterhalt, ohne Widerrede. Darf er vom Unterhalt Geld abziehen für Kleidung, Hygieneartikel etc? Er hat kein Problem damit, diesen zu zahlen. Jedoch hat er ein Problem damit, nie ein Paket an Kleidung etc zu bekommen, wenn er seinen Sohn abholt, trotz Aufforderung. Somit kauft er fast alle 14 Tage neue Sachen, ebenfalls bekommt er keine Zahnbürste oder andere Sachen mit. Kann er dadurch etwas abziehen? Er gibt auch Geld für Unternehmungen aus. Klar, sowas gehört zum Unterhalt nicht dazu. Jedoch kann er was einbehalten & das selber für seinen Sohn weiterhin ausgeben? Er gibt ja sozusagen mehr aus. Mit seiner Ex kann man leider nicht reden. Beim Jugendamt wird sich auch noch erkundigt. Bitte nur informative Infos und keine nicht durchdachten Kommentare. Er macht und tut alles für seinen Sohn. Genauso wie alleinerziehende Elternteile.