Gerichtliches Urteil, wie viel muss jeder zahlen? Gesamtschuldner, 75% zu 25%

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo!

Muss der Kläger dem Beklagten 25% von seinen Forderungen und der Beklagte gegenüber dem Kläger 75% erstatten?

Nein, das bedeutet es nicht - aber so ähnlich! Die (hier bereits erwähnte) Kostenentscheidung des Gerichts bezieht sich vor allem auf die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits. Ein Beispiel:

Kläger K verklagt den Beklagten B auf Zahlung von 2.000,- EUR. Beide (K und B) sind durch Rechtsanwälte vertreten (RA K und RA B).

RA K beauftragt einen Gutachter mit der Herstellung eines Sachverständigengutachtens.

Anschließend ergeht folgende Kostenentscheidung:

Die Kosten des Verfahren tragen K zu 25% und B zu 75%.

Nun melden zur Ausgleichung bei Gericht an:

  • K: Kosten seines Rechtsanwalts von 500,- EUR
  • K: Gutachterkosten von 600,- EUR
  • B: Kosten seines Rechtsanwalts in Höhe von ebenfalls 500,- EUR

insgesamt kommen also 1.600 EUR in den Topf. Die Aussage K trägt 25% bedeutet, dass K von allen Kosten ein Viertel zu tragen hat. Daraus ergibt sich, dass jemand anderes (nämlich B) drei Viertel zu tragen hat. Da der Kläger (wahrscheinlich) in Vorkasse getreten ist, wird er also einen Teil seiner Kosten zurückerstattet bekommen.

  • Von den 1.600,- EUR trägt K 25%, also 400,- EUR
  • abzgl. seiner eigenen Kosten i.H.v. 1.100,- EUR (K hat ja selbst Kosten in Höhe von 500,- EUR für den Rechtsanwalt und 600,- EUR für den Gutachter)
  • sein Erstattungsanspruch beträgt daher 700,- EUR

Diese 700,- EUR bekommt K dann von B (mittels eines KFB).

Wie immer: Keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit ;-)

srfragant2 
Fragesteller
 23.09.2013, 19:43

Danke für die ausführliche und nachvollziehbare Antwort! :-) Das einzige was mich im Hinblick auf das Urteil verwirrt - auf der 2. Steite steht: "Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 18% und die Beklagten als Gesamtschuldner 82% zu tragen. Ein paar Seiten weiter dann die Schuld- und Haftungsangaben von 25% und 75% zu lasten des Beklagten.

Vielleicht noch ein paar weitere Infos zum Fall: Durch die Sache wurde beim K sowie B Schaden verursacht (als Beispiel beim Kläger 3000€ Schaden, Beklagter 2000€ Schaden). Für den K ist der Betrag, den er erhält durch das Urteil geklärt - nämlich 75% von 3000€. Die Gerichtskosten (die ja sehr gut in der obigen Antwort aufgeführt wurden) muss er zu 18% tragen. Wie jedoch sieht das mit dem B aus? Dass er 82% der Gerichtskosten zahlen muss steht auch fest. Hat er aber jetzt auch noch Anspruch auf 25% von seinem Schaden durch dieses Urteil? Oder wird der Anspruch des B mit diesem Urteil gar nicht geklärt und müsste einzeln eingeklagt werden?

Grinzz  23.09.2013, 22:44
@srfragant2

Das einzige was mich im Hinblick auf das Urteil verwirrt (...) Ein paar Seiten weiter dann die Schuld- und Haftungsangaben von 25% und 75% zu lasten des Beklagten.

Okay, das Gericht hat ausgeurteilt, dass K und B jeweils Ansprüche gegeneinander haben. Um dir das jetzt genau erklären zu können wäre es am sinnvollsten, wenn du

  • den Tenor und die Gründe des Urteils abtippst oder hochlädst, oder
  • deinen Anwalt befragst (denn ein Urteil würde ich auch nicht hochladen wollen ;-))
srfragant2 
Fragesteller
 23.09.2013, 23:08
@Grinzz

Danke, dass zweite werde ich dann wohl machen. ;-) Allerdings wahrscheinlich einen weiteren, meinen jetzigen kann man nämlich total in der Pfeife rauchen.

Bei der prozentualen Aufteilung ging es ja offensichtlich nur darum, wer im laufenden Verfahren der Schuldige ist,bzw. war. Diese Frage hat das Gericht beantwortet, in dem es den Beklagten zwar als Gesamtschuldner veruteilt hat, aber dem Klaeger eine 25 prozentige Mitschuld an dem Vorfall gegeben hat.

Da nun das Gericht so entschieden hat traegt der Beklagte die Kosten alleine.

srfragant2 
Fragesteller
 23.09.2013, 11:18

Ja genau, es ging erstmal um die Schuldfrage. Aber wenn der Kläger eine 25%ige Mitschuld hat, gerade dann verstehe ich nicht wieso er nicht auch mit 25% für die Kosten des Beklagten haftet, die aufgrund der Sache entstanden sind.

dies bedeutet, dass die Kfz-Versicherung des Beklagten 75 % der Kosten zu zahlen hat. die restlichen 25 % kann dann der Kläger über seine Vollkasko-Versicherung abrechnen, wenn er eine hat.

Die Kfz-Versicherung des Klägers zahlt 25 % der Kosten und der Beklagte kann dann über seine Vollkasko-Versicherung die restlichen 75 % abrechnen, wenn er eine hat.

Grinzz  23.09.2013, 17:33

KFZ-Versicherung? Woher weißt du, dass es um einen Verkehrsunfall geht?!

Kematef  24.09.2013, 10:47
@Grinzz

Um welch andere Versicherung könnte es sich denn noch handeln ?

Grinzz  24.09.2013, 14:52
@Kematef

Eine Privathaftpflichtversicherung? Eine Rechtsschutzsversicherung?

Im Übrigen steht in der Frage nichts davon, dass überhaupt eine Versicherung im Verfahren beteiligt war... Nur die Fragethemen ergeben (wenn überhaupt) einen Hinweis darauf...

Kematef  24.09.2013, 16:08
@Grinzz

Warum besteht dann aber ein Hinweis auf Versicherungen ?

An dieses Forum muss ich mich noch gewöhnen! Vieles was nicht zusammen passt!

Das geht aus der später erfolgenden Kostenentscheidung des Gerichts hervor.

srfragant2 
Fragesteller
 23.09.2013, 11:07

Danke schon mal. Auf der zweiten Seite des Urteils wird in genauen Zahlen angegeben wie viel der Kläger vom Beklagten erstattet bekommt. Kommt trotzdem noch eine Kostenentscheidung? Der Beklagte hat in diesem Verfahren noch keine Forderungen gestellt, weil es nur um die Forderungen des Klägers ging.

Die Kostenfestsetzung erfolgt durch Beschluß und in einem Urteil gibt es doch nach Urteil nur wenige Zeilen und wenn dort die Klage teilweise eben abgewiesen wurde, wird auch der Kostenfestsetzer meist so aussehen und der Kläger bekommt seinen Anspruch eben nur zu 75% zugesprochen. Alles eigentlich ganz einfach; es sei denn, das Gericht wertet die Kosten in einem anderen Schlüssel.