Gerichtliches Mahnverfahren stoppen
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu einem gerichtlichen Mahnverfahren.
Ich habe einen Kunden, der 4 Monate nicht gezahlt hat - trotz wöchentlicher Erinnerung und zwei Mahnungen inkl. Fristen in Briefform. Es kam noch nichtmal eine Rückmeldung per Mail. Jetzt habe ich am Freitag das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet und den Kunden darüber informiert. Und wie es so typisch ist: Heute wurde überwiesen.
Gibt es nun eine Möglichkeit, das Verfahren zu stoppen? Oder wie würdet ihr vorgehen? Bin dankbar für ein paar Infos.
3 Antworten
Mit der Zahlung erlischt das Mahnverfahren. Das ist ja wohl der >Sinn der Übung. Natürlich muss der säumige Zahler auch alle bis dato entstandenen Kosten auch bezahlen.
Wenn also noch Kosten offen sind, kannst du das Verfahren einfach weiter laufen lassen und die Zahlung als Rate betrachten.
Steht doch da
Zieh den Antrag auf Erlass des gerichtlichen Mahnbescheids zurück. So lange das Gericht mit seiner Bearbeitung noch nicht begonnen hat, fallen keine Kosten an.
Du musst zum Gericht. Und das Mahnverfahren da stoppen. Was sonst?
Und wer zahlt dann die angefallenen Kosten?
Du natürlich. Wenn Du das Verfahren unterbrechen willst, sonst wird das natürlich deinem Antragsgegner auf die Hauptforderung "aufgeschlagen"...
Nö, das erlischt nicht zwangsläufig. Und wie ich den Fragesteller verstanden habe, hat der Antragsgegner nur die Hauptforderung beglichen ... was eben nur ein Teil der Gesamtforderung ist.