Gerichtliches Mahnverfahren stoppen

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit der Zahlung erlischt das Mahnverfahren. Das ist ja wohl der >Sinn der Übung. Natürlich muss der säumige Zahler auch alle bis dato entstandenen Kosten auch bezahlen.

 

Wenn also noch Kosten offen sind, kannst du das Verfahren einfach weiter laufen lassen und die Zahlung als Rate betrachten.

Eulenspiegel  02.05.2011, 22:06

Nö, das erlischt nicht zwangsläufig. Und wie ich den Fragesteller verstanden habe, hat der Antragsgegner nur die Hauptforderung beglichen ... was eben nur ein Teil der Gesamtforderung ist.

Zieh den Antrag auf Erlass des gerichtlichen Mahnbescheids zurück. So lange das Gericht mit seiner Bearbeitung noch nicht begonnen hat, fallen keine Kosten an.

Du musst zum Gericht. Und das Mahnverfahren da stoppen. Was sonst?

DerHans  02.05.2011, 18:27

Und wer zahlt dann die angefallenen Kosten?

Eulenspiegel  02.05.2011, 18:32
@DerHans

Du natürlich. Wenn Du das Verfahren unterbrechen willst, sonst wird das natürlich deinem Antragsgegner auf die Hauptforderung "aufgeschlagen"...