Mahnverfahren eingeleitet, wie antworteten?

2 Antworten

Wenn Du den Mahnbescheid erst kürzlich bekommen hast und dieser noch in der Widerspruchsfrist ist, widersprichst Du ihm einfach. Dort musst Du auch (noch) nichts begründen oder belegen.

Teile dem Gericht das so mit wie du es hier getan hast und lege nachweise als Kopie fürs Gericht vor!

Außerdem nach 4 Wochen schon ein Inkasso unternehmen einzuschalten ist viel zu schnell und Erst recht wen man Nichtmal eine Mahnung geschrieben hat!

Du kannst aber auch direkt beim Gericht anrufen und das Erstmal mitteilen!