Geld wurde auf mein gepfändetes Konto überwiesen kann ich das Geld wiederbekommen?

9 Antworten

Du leitest also Dein Geld um, damit Deine Gläubiger nicht daran kommen.

Das jetzt zurückzufordern, wird nicht funktionieren.

Du kannst es versuchen, aber denen werden die Hände gebunden sein.

LouPing  10.01.2017, 09:49

Hey SiViHa72

Das wird sich erledigen,kommt kein Geld ist Schritt 2 die Lohnpfändung-hier wird dann auch der AG informiert. 

Die Gläubiger wissen schließlich das er arbeitet. 

Hey shawety22

Du reitest dich immer tiefer rein,ob dein AG das toleriert ist die Frage. 

Weglaufen bringt dich auf keinen Fall weiter,die Gläubiger sind nicht doof. 

SiViHa72  10.01.2017, 09:52
@LouPing

ICH weiss das schon. Scheint hier aberw em nicht ganz klar zu sein und Schuldnerberatung sollte da schleunigst erfolgen. Denn was auch immer man sich dort dann einfallen lässt.. die Gläubiger scharren mit den Hufen und wollen ihr Gled. Nichtw arten und veräppelt werden.

Das mit der Lohnpfändung dürfte schnell gehen,w enn die merken, da wird umgeleitet.

LouPing  10.01.2017, 09:56
@SiViHa72

Hey SiVHa72

Ich dem Fall halte ich das auch für richtig. Arbeitet der Schuldner nicht mit muss er die Konsequenzen tragen. 

Telefonisch wickelt die Bank gar nichts ab, da müsstest Du schon persönlich hingehen und die Überweisung zurück geben. Begründen muss Du gar nichts. Lediglich Deiner Firma muss die Rücküberweisung begründen und solltest dort auch bescheid geben.

Du könntest aber auch zuerst zu Deinem Arbeitgeber bzw. zum Lohnbüro und diese bitten, das Geld zurückzuholen und es richtig zu überweisen. Das kostet und macht nicht jede Firma, zumal es ja das richtige (Dein) Konto ist.

Eine Möglichkeit hast Du zudem, Du solltest Dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.
Pfändungsgrenzen für das persönliche monatliche Arbeits- oder Sozialeinkommen sind dann festgelegt.
Diese Beträge darfst Du trotz Pfändung behalten, sodass Dir ein Existenzminimum zum Leben zur Verfügung steht (Miete, Strom, Essen,...).

In meinen Augen kann es nämlich ziemlich Ärger geben, wenn Du das Geld verschweigst bzw. "umleitest". Vereitelung der Zwangsvollstreckung, glaube ich. Und im schlimmsten Fall (je nachdem was für Schulden Du hast) gibt es eine Lohnpfändung.
Dann ist auch die Firma informiert.

DerSchopenhauer  10.01.2017, 10:35

"In meinen Augen kann es nämlich ziemlich Ärger geben, wenn Du das Geld verschweigst bzw. "umleitest" - Vereitelung der Zwangsvollstreckung

Das Geld auf ein nicht gepfändetes Konto "umzuleiten" (sogenannte "Kontenleihe") ist nicht strafbar, da nur das Konto gepfändet ist und nicht das Einkommen selbst; wenn ein Schuldner mehrere Konten hätte, dann müsste jedes einzelne Konto gepfändet werden.

Auf das Konto eines Fremden hat der Gläubiger keinen Zugriff - daher ist das ein beliebter Trick, die Pfändung (zumindest vorübergehend) zu umgehen.

Es besteht dann die Möglichkeit einer Lohnpfändung beim Arbeitgeber; dann wäre es strafbar, den gepfändeten Lohn irgendwie auszuzahlen.

Problematisch ist lediglich, daß die Freundin gegen die AGB ihrer Bank/Sparkasse verstößt - das kann zur Kontokündigung führen.

mepeisen  11.01.2017, 08:29
@DerSchopenhauer

Das Geld auf ein nicht gepfändetes Konto "umzuleiten" (sogenannte "Kontenleihe") ist nicht strafbar, da nur das Konto gepfändet ist und nicht das Einkommen selbst; wenn ein Schuldner mehrere Konten hätte, dann müsste jedes einzelne Konto gepfändet werden.

Leider sieht die Realität das ganz anders. Beispiel: http://www.frag-einen-anwalt.de/Geld-vor-Kontopfaendung-von-Finanzamt-auf-Konto-der-Schwester-verschieben-strafbar--f168936.html

Es gibt einen gravierenden Unterschied, ob man das Geld auf ein eigenes noch nicht gepfändetes Konto umleitet oder ob man es auf fremde Konten umleitet, um es so den Pfändungsmöglichkeiten der Gläubiger ganz zu entziehen.

Auf das Konto eines Fremden hat der Gläubiger keinen Zugriff - daher ist das ein beliebter Trick, die Pfändung (zumindest vorübergehend) zu umgehen.

Ein beliebter und im Falle von fremden Konten wie gesagt strafbarer Trick.

Es besteht dann die Möglichkeit einer Lohnpfändung beim Arbeitgeber; dann wäre es strafbar, den gepfändeten Lohn irgendwie auszuzahlen.

Wenn ein Arbeitgeber die Pfändung missachtet und den gepfändeten Lohn ausbezahlt, nützt ihm das nicht. Er muss trotzdem an den Gläubiger zahlen und kann dazu gezwungen werden. Die pfändbaren Lohnanteile können dann am Ende des Tages vom Geschäftskonto des Arbeitgebers gepfändet werden.

mepeisen  11.01.2017, 08:24

und die Überweisung zurück geben

Überweisungen sind endgültig. Da gibt es nichts zurück zu geben. Und das Lohnbüro kann genauso wenig die Überweisung zurück holen. Das ist rechtlich schlichtweg unmöglich.

Ein P-Konto bringt nichts mehr, denn die 4 Wochen-Frist hat er einfach verpennt.

In meinen Augen kann es nämlich ziemlich Ärger geben, wenn Du das Geld verschweigst bzw. "umleitest". Vereitelung der Zwangsvollstreckung, glaube ich

Korrekt. Und die Freundin ist wegen Beihilfe auch gleich noch mit m Boot.

Deinen Lohn auf ein anderes Konto zu überweisen um eine Pfändung zu umgehen ist eine Straftat. Das Geld bekommst du nicht wieder.

DwarfEnt  10.01.2017, 19:14

Hallo,

Du scheinst ja Spezialist im Strafrecht zu sein? Könntest Du kurz begründen, wieso das eine Straftat ist?

Danke

Du hast Anspruch auf 1.079,- € im Monat. Jeder weitere Geldeingang steht nicht dir, sondern deinen Gläubigern zu.

Stell dein Konto auf P-Konto um und bezahle alles was drüber liegt an deinen Gläubiger.

Was du machst wenn der Gläubiger dich zur Abgabe der Vermögensauskunft auffordert?

Nein. Aber du kannst dein Konto in ein P-Konto umwandeln. Das beantragst du vor Ort bei deiner Bank. Dauert 4 Tage und dann kannst du auf 1080€ pro Monat zugreifen.