Geld von Versicherung bei Hartz 4?
Hallo. Ein Freund bekommt Hartz 4 und bekommt wegen eines Unfalls Geld von der Versicherung des Verursachers (Reperatur lohnt sich nicht, Wirtschaftl. Totalschaden). Er fragt mich jetzt die ganze Zeit ob er das Geld auf mein Konto überweisen lassen kann damit ihm das nicht angerechnet wird. Er will das an die Seite legen um sich wenn er wieder Arbeit hat ein neues Auto zu kaufen. Wenn er das so macht und auf mein Konto überweist kann das jobcenter das doch nicht merken oder? Ich hab immer angst bei sowas sowohl dass er Probleme bekommt, als auch ich, will ihm aber helfen weil ich persönlich das völlig okay finde dass er das spart dafür. Hätte sich die Reperatur gelohnt, würde er das ja auch nicht bekommen.
5 Antworten
Soll mich jemand korrigieren, der sich besser auskennt auf diesem Feld, falls ich falsch liegen sollte.
So etwas kann doch nicht miteinander verknüpft werden! Die Versicherung des Unfallgegners bezahlt dem Hartz-IV Empfänger 3200 Euro und deshalb soll die Leistung an den Hartz-IV Empfänger gestrichen oder eingeschränkt werden? Kann ich mir nicht vorstellen.
Oder verstehe ich da etwas falsch?
angeblich zählt das als Einkommen
Wer behauptet das denn? Oder ist das einfach was, was Du glaubst, dass es so ist? Oder hast du dies als amtliche Auskunft vorliegen?
Da kam doch kürzlich eine Spiegel-TV-Doku über kriminelle Banden in Berlin. Ein Teil dieser Vögel bezieht Sozialhilfe, fährt aber trotzdem dicke BMW's oder Benz und dies mit Wissen der Behörden.
Gut, schon klar, dass diese Leute sich Anwälte leisten können, die eingreifen, wenn sich die Behörden weigern, weiter zu zahlen. Ein solcher Fall wurde in der Doku auch beschrieben.
Aber trotzdem, ich kann (und will) mir einfach nicht vorstellen, dass diese 3200 Euro der gegnerischen Versicherung von den Behörden als "Einkommen" eingestuft werden dürfen.
Nochmal, es darf mich gerne jemand berichtigen, der sich in diesem Wurstkessel besser auskennt als ich.
Wenn die Versicherung das dahin überweißt sollte es kein Problem sein. Grundsätzlich hilfst du ihm aber bei Unterschlagung, wenn es rauskommt wäre es ziemlich blöd. Aber da die Arge dein Konto nicht prüfen kann, wenn du kein Leistungsbezieher bist und die Versicherung der der Arge auch den Geldfluss so nicht mitteilt wird da nichts passieren.
Ja ich weiß.. Ich beziehe keine Leistungen.. die wissen ja auch garnicht dass da überhaupt was war mit nem Unfall.. deswegen wüsste ich auch nicht wie das jemand merken sollte.. Ich wollte vorsichtshalber nur mal fragen.. Ich mag so Aktionen auch eigentlich nicht aber da ich das echt verstehen kann will ich gern helfen
lass es auf dein konto überweisen. wer wills mitbekommen?
auserdem ist das hartz 4 leben eh schon schwer.
und wie schon angemerkt, der knackpunkt ist doch, wenn er einen job findet der an einen pkw gekoppelt ist kauft ihm das jobcenter auch kein auto, nur weil sie mal was angerechnet haben.
gruß
Wie hoch wäre denn der Betrag den er bekommen würde,wie alt ist er und was hat er z.B. an Vermögen auf Konto / Sparbuch ?
oh.. Ich weiß nicht genau.. Ich glaube irgendwas bei 3200 rum.. er ist Mitte 30. Vermögen hat er nicht. Er will sich das Geld halt zur Seite legen und wenn er wieder Arbeit hat sich dann ein anderes Auto kaufen..
Da er ja schon im Leistungsbezug ist,gehe ich mal davon aus das dem Jobcenter bei Erstantragstellung alles korrekt angegeben wurde,also auch das angemessene KFZ !
Bei einem angemessenen KFZ - handelt es sich wie bei einer selber bewohnten Immobilie um privilegiertes Vermögen,es wird also nicht zu dem so genannten Schonvermögen gerechnet.
Verkauft man nun angenommen sein KFZ - oder man bekommt wie hier durch einen Unfall einen Schaden ersetzt,dann wandelt man erst einmal vorhandenes Vermögen in Geld um und dieses darf dann bis zum so genannten Schonvermögen nicht auf den Leistungsanspruch angerechnet werden.
Wenn er also sonst nichts hat und Mitte 30 ist,dann darf er pro vollendetem Lebensjahr 150 € besitzen und dazu noch einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,min. aber 3100 € + diese einmaligen 750 €.
Es würde ihm also bei 35 Jahren x 150 € = 5250 € zustehen + diese einmaligen 750 € = 6000 €.
Du siehst also er sollte sich da keine Sorgen machen müssen,denn mit dem Betrag bleibt er unter dem was er haben dürfte.
Hallo :)
Zuerst einmal sollte er auf der ARGE nachfragen. Die Auskünfte dort sind nicht immer zu 100% richtig, aber er kann diese dann prüfen lassen und hat einen Anhaltspunkt.
Zum eigentlichen stellt es sich mir so dar. Zum Vermögen (Schonvermögen) gehörte ja bereits der PKW. Wäre es ein Luxusmodel hätte die ARGE ohnehin den Verkauf gewünscht.
Eine Versicherungssumme aus einem Totalschaden stellt somit lediglich einen Schadensersatz nach dem BGB dar und sollte ins Schonvermögen fallen. (je nach Alter des Beziehers unterschiedlich hoch)
Es ist also keine Einnahme sondern dient nur zum Ersatz bzw. Ausgleich des Schadens.
Würde man ein Fahrzeug verkaufen weil man Rechnungen bezahlen muss und Hartz 4 zu gering ist, würde auch niemand auf die Idee kommen das als Einkommen zu sehen.
Es gibt aber auch die Fälle, in denen die ARGE zum erwerb eines PKW eine Zuzahlung gemacht hat. In solchen Fällen kann die ARGE sogar einen gewissen Teil zurück verlangen.
Seit August diesen Jahres hat sich auch einiges geändert.
Das was ihr so vorhabt ist theoretisch gesehen "Geldwäsche".
Wo kein Kläger da kein Richter :) Mag stimmen. Aber es gibt andere Foren im Netz, die sich nur mit solchen Fragen über Hartz4 befassen.
angeblich zählt das als Einkommen. Wäre das passiert als er noch nicht hartz 4 bezogen hat wäre es Vermögen wo die nicht dran dürfen. so ist es aber ein Einkommen und wird wohl angerechnet