Geld vom Konto abgehoben während Privatinsolvenz?

4 Antworten

Ich sage Dir jetzt mal was ein Schuldnerberater offiziell nicht sagen darf, es aber manchmal durch die Blume sagt.

Solange die PI noch nicht eröffnet ist, räum alles Geld ab was Du bekommen kannst. Verliere nie und zu niemandem ein Wort darüber.

Der Hintergrund ist recht einfach. Sobald der Eröffnungsbeschluß raus ist, ist zunächst das Konto dicht, auch wenn es ein P-Konto ist. Ab dann finden keine Überweisungen, Abbuchungen und Auszahlungen mehr statt. Das dauert solange bis der Insolvenzverwalter/Treuhänder das Konto wieder frei gibt. Je nach Arbeitsweise kann das ein paar Wochen dauern. Du mußt aber von irgendwas leben und eventuell Zahlungen tätigen die nicht so einfach eingestellt werden können, Miete zum Beispiel.

Mohamad250515 
Fragesteller
 26.08.2017, 20:26

Es ist folgendes:

Ich habe 2 Rechnungen abgegeben die ich nicht bezahlen kann von meinem Gewerbe aus, und das Konto ist nur für mein Gewerbe das weiß mein Anwalt

Und ich habe nachdem ich Antrag auf Insolvenz gestellt habe noch Geld gehabt von meiner Gewerbe, das ist also nicht privat

Und das steht mir nicht zu weil ich die Rechnungen nicht mehr bezahlen kann ist es nicht mein Geld sondern das Geld für die Versicherung eigentlich und mein Bruder hat halt das Geld abgehoben.

Ist doch problematisch, oder?

Artus01  27.08.2017, 09:58
@Mohamad250515

Das ist im Grunde egal, solange die Insolvenz nicht eröffnet ist kannst Du mit dem gerld machen was Du willst.

Wichtig ist allerdings auch dass die PI vom Gewerbe getrennt bleibt, wobei nicht selten auch letztlich das gewebe in die Insolvenz kommt. Dann ist es mit der PI ohnehin vorbei.

Erstmal gar nichts. Nur muss später begründet werden können wofür man dieses Geld benutzt hat da man während einer Privatinsolvenz nur für den Lebensbedarf notwendige Gegenstände besitzen darf. Gehst du also hin und holst dir 10€ um nicht zu verhungern ist dies vertretbar. Wenn du aber hingehst um dir ein neues Smartphone zu zulegen hat das ernstere Konsequenzen und kann dich sogar ein Bußgeld kosten. 

LG

Mohamad250515 
Fragesteller
 26.08.2017, 18:39

Es geht aber darum, dass der Prozess gerade läuft. Also die Privatinsolvenz ist noch nicht zu 100% in Kraft getreten, sondern noch in Bearbeitung.

DerInvestor  26.08.2017, 18:42
@Mohamad250515

In der Regel treten die Pflichten die man während einer Insolvenz hat mit Antragsstellung ein. Das bedeutet das während dem Prozess die selben Rechte und Pflichten zutreffen wie danach. Dies dient primär dazu um Betrug zu vermeiden. 

LG

LeonidB  26.08.2017, 18:40

das ist doch unzutreffend.

garnichts passiert da. -du kannst immer abheben - hauptsache es ist was drauf.

Mohamad250515 
Fragesteller
 26.08.2017, 18:39

Es geht aber darum, dass der Prozess gerade läuft. Also die
Privatinsolvenz ist noch nicht zu 100% in Kraft getreten, sondern noch
in Bearbeitung.

Nichts, Du mußt ja leben und einkaufen und Geld landet nun mal auf Konten.

Mohamad250515 
Fragesteller
 26.08.2017, 18:39

Es geht aber darum, dass der Prozess gerade läuft. Also die Privatinsolvenz ist noch nicht zu 100% in Kraft getreten, sondern noch in Bearbeitung.

LeonidB  26.08.2017, 18:42
@Mohamad250515

ja und ? -du mußt nachher dann die gläubiger bedienen , so wie in der Privatinsolvenz festgelegt. Das hat nichts damit zu tun, daß du etwa nichts anheben darfst. Du kannst abheben, Prozeß hin oder her.