geld verliehen und verstorben

6 Antworten

Verlangen kann man es, es besteht ja tatsächlich ein mündlicher Vertrag zwischen den Personen A und B. Ob B das Geld zurückgibt, hängt von B's Fairness ab. Ohne Zeugen und schriftlichen Vertrag kann man nichts einklagen.

es gibt nur einen zettel, auf dem geschrieben steht das das geld an person B verliehen wurde. aber ohne datum und unterschrift von person B. der zettel hat bestimmt keinen wert oder?

Nein, kann man nicht. Du hast ja (wie du selbst sagst) keinen beweis dafür.

Das Geld ist futsch.

Das ist Pech für die Erbin.