Kann ich Entschädigung verlangen, wenn ich mein Fahrrad verliehen habe, und den ausleiher es gestohlen geworden ist?
Hallo, habe mein Fahrrad verliehen, es wurde aber der Person die sich das Fahrrad vom mir ausgeliehen hat gestohlen.
Jetzt ist meine Frage ob ich Schadenersatz verlangen kann, da er mir nichts zahlen möchte.
Er sagt, dass ich seit ca 4 Wochen abholen hätte können.
Das Fahrrad hat ein Neupreis von 1300€ gehabt und war ca 5,5 Jahre alt.
Das Rad wurde bei ihm untergestellt, dass er nicht absperren kann.
Meines Erachtens ist es so, bis ich es wieder habe, dass er in der Schuld steht.
kann ich nach diesen Fall Schadensersatz fordern?
welche Summe ist angemessen?
vielen dank im voraus
3 Antworten
die Frage ist, ob ein Verleih an Dritte auch bei Deiner Hausratversicherung mitversichert ist.
Anders bei einer Vermietung. Hier habe ich z. B. eine gewerbliche Fahrrad-Vermietversicherung für die E-Bikes, wird es dem Mieter gestohlen, ist es auch versichert.
Verschwindet der Mieter mit dem Rad, wäre es Unterschlagung. Das ist leider so nicht versicherbar
Wenn er es abgeschlossen aber nicht eingeschlossen hat, ist es Dein Rad & das sollte über Deine Versicherung geregelt werden
Er muss nur dann haften, wenn er dir schuldhaft einen Schaden verursacht hat. Hat er das nicht, muss er dir auch nichts zahlen.
D.h. wenn er die erforderlichen Vorkehrungen gegen Diebstahl getroffen hat und es wird ihm dennoch gestohlen, muss er nicht haften.
Schloss, Kette, verschlossener Raum...usw.
Ist er nicht schuld wenn ihm das Fahrrad gestohlen wird?
wenn er es nicht abgeschlossen bzw. es nicht in einer abschließbaren Scheune abgestellt hat?
Was bietet er dir denn an? Weshalb konnte er es nicht abschließen?
Er bietet mir nichts an, da er sagt, dass er mir vor vier Wochen geschrieben hat, dass ich es holen kann.
Bzgl. des abschließen
bei der Scheune ist kein Schloss vorhanden
Minuskollege
Was sind denn die Vorkehrungen?