Gehört die Fahrtzeit mit zur Arbeitszeit?

6 Antworten

DAs kommt darauf an, wo sein Einstellort bzw. die Betriebsstätte ist UND was im Arbeitsvertrag DIESBEZÜGLICH vereinbart ist.

Üblicherweise dürfte der Sitz der Firma auch die Betriebsstätte sein.
Dann endet die Arbeitszeit erst, wenn ein Mitarbeiter nach Beendigung der Aussendiensttätigkeit wieder am Betriebssitz ist, und diese Zeit ist dann auch zu vergüten.

Natürlich sind die Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstätte, also zum Arbietsantritt, oder von der Betriebsstätte zur Wohnung, also nach Beendigung der Arbeit,  NICHT Arbeitszeit und somit Werbungskosten.

cheerio

P.S.: Arbeitsrechtsberatung einholen: Anwalt oder auch Gewerkschaft oder VdK

 

Sind also solche Fahrten nach Feierabend noch "Arbeitszeit" und müssten auch bezahlt werden?

Das sind keine Fahrten "nach Feierabend", das ist Arbeitszeit die bezahlt werden muss.

Wenn ich das richtig verstehe fährt Dein Kumpel zuerst in den Betrieb, nimmt dann das Firmenauto, fährt zur Präsentation und anschließend wieder in den Betrieb zurück bevor er seinen Heimweg antritt.

Dann zählt zur Arbeitszeit die Zeit von der Ankunft im Betrieb bis zum Verlassen des Betriebs. Die Zeit dazwischen ist Arbeitszeit (abzüglich der Pausen) die zu bezahlen ist.

Die Aussage des Abteilungsleiters dass die Heimfahrt "Freizeit" ist, ist haltlos und komplett daneben. In der Freizeit kann ein Arbeitnehmer selbstbestimmt handeln. Hier muss er ja zuerst noch in den Betrieb und die Produkte wieder abliefern. Dieser Abteilungsleiter soll mal die gesetzliche Grundlage dazu zeigen.

Prof. Dr. Peter Wedde schreibt im Arbeitsrechtkommentar zum Arbeitszeitgesetz u.a.:

"Die Definition "Arbeitszeit" knüpft an den Begriff der Arbeit an. Hierunter ist jede Tätigkeit zu verstehen, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient. Entscheidend für das Vorliegen von Arbeitszeit ist, dass AN ihrem AG zur Arbeitsleistung zur Verfügung stehen. Unerheblich ist hingegen, ob AN in einem wirtschaftlichen Sinne produktive Leistungen für den AG erbringen.

Zur Arbeitszeit gehören Wege im Betrieb sowie Wegezeiten außerhalb des Betriebs, wenn diese in Ausübung der Tätigkeit für den AG ausgeübt werden (etwa Wegezeiten von Servicetechnikern).

Die Arbeitszeit beginnt und endet im Regelfall am Eingang des Betriebs."

Einen Betriebsrat gibt es wohl nicht. Was sagt denn die Personalabteilung dazu? Die Herrschaften haben in ihrer Ausbildung auch etwas über Arbeitsrechte gelernt (hoffentlich).

 

Ein Kumpel arbeitet bei einem mittelständischen Unternehmen im Vertrieb. Er muss also öfter zu einem Kunden fahren und die Produkte, die sie anbieten, vorführen.

Hier wäre es mal wichtig zu wissen, für welche Tätigkeit er eingestellt ist und außerdem was dazu in seinem Arbeitsvertrag steht.

Im Normalfall können Arbeitnehmer die im Außendienst tätig sind die Fahrten von der Firma zum Kunden und wieder zurück zur Firma als Arbeitszeit berechnen.

Wenn der Arbeitnehmer allerdings von zu Hause aus den Kunden-Termin wahr nimmt und anschließend wieder nach Hause fährt, wird die Fahrt-Zeit nicht berücksichtigt.

Gleichzeitig wird ihm zwar gesagt, dass er nach diesem Termin sofort Feierabend machen dürfe,

Bedeutet, dass er danach nicht mehr in die Firma muss, sondern vom Kunden-Termin direkt nach Hause fahren darf. Dann wird diese Fahrtstrecke nicht als Arbeitszeit angerechnet.

Gruß Apolon

Grundsätzlich ist hier erstmal dein Arbeitsvertrag zu prüfen!

Aber im Regelfall gehört die Fahrzeit zur Dienststelle nicht zur Arbeitszeit. Hat du aber z.B. eine Anweisung von zu Hause zu einem Einsatzort zu fahren , dann ist es Arbeitszeit. Nicht ganz einfach zu erklären. 

Die Rückfahrt zum Sitz der Firma ist reine Arbeitszeit. Schliesslich wird die Anfahrtszeit dem Auftraggeber berechnet.