Gehaltskürzung ohne Ankündigung erlaubt?
Ich arbeite nun seit dem 01.01.2016 bei meinem Chef. Seit dem erhalte ich auch Nachtzuschläge in höhe von 25% von 20-6 Uhr. Mein Gehalt erhalte ich immer am 10. eines Monats. Nun hat mir aber die Mutter meines Chefs (Buchhaltung) am 08.04.16 gesagt, dass er mir nur noch die Nachtstunden von 23-6 Uhr vergüten will. Das heißt, dass sie mir ca. 30 Stunden für März gestrichen hat.
Meines Wissens nach, müssen diese Stunden auch gezahlt werden, da der Monat nun schon vergangen ist und ich nicht rechtzeitig Informiert wurde. Ist das korrekt?
Und wie weit vorher muss mein Chef mich über diese Änderung Informieren, so dass diese wirksam wird?
3 Antworten
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag, einfach so mündlich irgend eine Änderung ansagen,geht schon mal gar nicht.
Was eiern die denn da rum? Erst gibt es Nachtzuschläge von 20.00 Uhr an.. jetzt von 23.00 an..
http://www.lohn-info.de/zuschlaege_nachtarbeit.html
A) ich weiss nicht, ob das einfach geändert werden kann.. sthet irgendwo was in Deinem Vertrag oder gilt für Dich ein Tarifvertrag?
Dein Vertrag: dann muss das schriftlich mitgeteilt werden und gilt erst ab dann.
Tarifvertrag: hat mitgeteilt zu werden.
b) bescheid sagen und rückwirkend ändern.. so was siehtr das deutsche Arbeitsrecht nicht vor. Änderungen gelten immer ab der Info bzw. zu einem (dann festgelegten) Datum in der Zukunft, nicht rückwirkend.
Der Meinung bin ich auch. Nachtarbeit von 20-23 Uhr ist eine freiwillige Leistung, war allerdings so besprochen. Auch bekomme ich eigentlich nicht alle Zuschläge, was ich jetzt so am Wochenende herausgefunden habe.
http://www.lohn-info.de/zuschlaege_nachtarbeit.html
Prinzipiell gilt Nachtarbeit erst ab 23 Uhr. Wie habt ihr das denn im Arbeitsvertrag vereinbart?
Im Arbeitsvertrag steht nix über Zuschläge, was allerdings kein problem darstellt, da er schon zwei Gehälter wie vereinbart gezahlt hat.
Das zweimalige Zahlen der freiwilligen Zuschläge für die Zeit von 20 - 23 Uhr aufgrund einer mündlichen Vereinbarung reicht als Beweis - leider - nicht aus, wenn Du keinen Zeugen für diese mündliche Vereinbarung hast.
Auch auf eine "betriebliche Übung" kannst Du Dich nicht berufen, weil der Arbeitgeber dann schon mindestens drei Jahre lang diese Leistung ohne Vorbehalt hätte erbringen müssen.
Im Arbeitsvertrag steht nix über Zuschläge, was allerdings kein problem darstellt, da er schon zwei Gehälter wie vereinbart gezahlt hat. Somit ist das mündliche wirksam. Er hat alle Zuschläge zugesichert.