55 Stunden Woche darf ein Arbeitgeber das verlangen?

8 Antworten

Ein Verstoss gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Geldbusse bis zu 15.000 € zur Folge haben.

§ 3 ArbZG - Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§ 4 ArbZG - Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

§ 5 ArbZG - Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Es ist viel richtiges hier geschrieben worden aber ich kann das Meiste nicht verstehen.

Da hat jemand einen guten Arbeitsplatz. Verdient offensichtlich auch ganz gut, kann damit ganz gut Frau und Kind ernähren, und sich auch noch eine Eigentumswohnung leisten. Jetzt muss er ein paar Stunden Überstunden machen und die unzufrieden Frau will ihren Mann sehen. Ihr ist das Geld nicht wichtig. Mir sträuben sich die Haare über solch eine Einstellungen. Es gibt in der Bundesrepublik 3.000.000 arbeitslose Menschen. Die Frauen der arbeitslosen Männer haben ihren Mann den ganzen Tag zu Hause. Ist das besser?

Das Leben kostet Geld. Und Heu machen muss man wenn die Sonne scheint.

Die Situation des Unternehmen wird sich auch wieder ändern. Ich kenne Menschen die heute noch 50- 60 Stunden die Woche arbeiten. Jeder Selbständige arbeitet länger. Wo ist eigentlich das Problem?

born2kill86  06.02.2012, 19:01

bist du dumm oder sowas???Warum soll man für einen Hungerlohn 60 stunden malochen?????Sicherlich muss man Geld verdieRechtfertigt keinstens falls die ausbeutung die heutzutage betrieben wird.Ich selber bin davon zum glüpck nicht betroffen,aber wenn ich sehe was manche leute für ihr bischen Geld leisten müssen - da wird mir schlecht!!!!!!!!!!!!!!!!!

Niklaus  29.04.2012, 18:40
@born2kill86

Dein Nick sagt alles über dich. Erst denken dann schreiben.

Was der Arbeitgeber verlangen kann, richtet sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag und wird dann begrenzt durch das Arbeitszeitgesetz.

Das Arbeitszeitgesetz verbietet Arbeit länger als 8 Stunden werktäglich, also von Montag bis Samstag sind insgesamt 48 Stunden erlaubt. Ausnahmen für einzelne Tage sind zugelassen, wenn ein zeitnaher Ausgleich in Freizeit erfolgt.

Was im konkreten Arbeitsverhältnis gearbeitet werden muss, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag. Wenn dort 40 Wochenstunden vereinbart sind, kann zwar bei vorübergehendem Mehrbedarf die Ableistung von Überstunden verlangt werden (im Rahmen des AZG). Als dauerhafte Anhebung der Arbeitszeit bedarf es aber einer Einigung der Vertragsparteien und nicht nur einer einseitigen Anordnung.

mauseengel 
Fragesteller
 27.02.2008, 08:47

40 Stundenwoche ist dort vereinbart. Freizeitausgleich gibt es nicht er hat dann den Sonntag zum erholen.Überstunden werden teilweise ausbezahlt der Rest geht auf ein Überstundenkonto falls mal weniger Arbeit wäre bzw. für später ( Rente).Was habe ich von dem verdammten Geld wenn ich meinen Mann dafür nicht mehr sehe oder selten.

vollyhn  27.02.2008, 15:16
@mauseengel

Der Arbeitgeber, der dem AZG zuwider handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit bzw in schwereren Fällen sogar eine Straftat. Allerdings kommt natürlich kein Gewerbeaufsichtsamt ohne Anzeige drauf!

Schwierige Situation. Aber der Arbeitgeber wird solange weiter machen, wie Dein Mann es mit sich machen läßt. Ich gebe allerdings auch zu, dass Gegenwehr zu einer Kündigung führen kann, wenn der Chef hofft, einen anderen Arbeitnehmer zum Ausbeuten zu finden.

Gesetz ist Gesetz, klar! Aber davon mal abgesehen! Es scheint ja so, dass das nicht aus Willkür sein soll, sondern wegen einer sehr guten Auftragslage, worüber man sich erst mal freuen sollte! Beharrt ruhig auf eurer Einstellung. Die Firma kann dann evtl. den Aufträgen nicht nachkommen und verliert diese! Dadurch evtl. auch noch Folgeaufträge. Der Chef wird dann auch weniger Leute brauchen und die, die ihm nicht geholfen haben, auf die Strasse setzen! Dann habt ihr sehr viel Zeit für die ETW und auch für den Schwiegervater! Aber vielleicht keine Kohle mehr! Bevor man anfängt immer nur auf Gesezten herumzureiten, sollte man vielleicht mal drüber nachdenken, ob nicht auch ein Kompromiss möglich wäre, der beiden Seiten hilft! Z.B. jeden zweiten Samstag zu arbeiten!

Pinbuster  27.02.2008, 08:50

Das ist genau die Einstellung, die diese Ausbeuter unterstützt. Es spricht sicher nichts gegen Mehrarbeit in verträglichem Rahmen, wenn aber die Auftragsbücher voll sind, spricht doch nichts dagegen neue Mitarbeiter einzustellen, aber es ja viel einfacher und angenehmer die eigene Kasse auf Kosten der Angestellten zu füllen.

RBMannheim  27.02.2008, 09:11
@Pinbuster

Schon mal dran gedacht, daß das vielleicht eine kleine Firma ist! Was macht die dann mit den neuen Mitarbeitern, wenn die Auftragsspitzen weg sind? Je nachdem, was das für eine Arbeit ist, ist der Käse vielleicht längst gegessen, bis neue Leute eingearbeitet sind! Ausbeuter! So ein Schwachsinnsgelaber kommt normalerweise nur von Leuten, die ihr Hirn im Austausch mit den Gewerkschaftsbuch abgeben. Schon klar - der Arbeitnehmer hat alle Rechte, der Arbeitgeber nur Pflichten! Mit so einer Einstellung kann ich nichts anfangen!

Pinbuster  27.02.2008, 09:18
@RBMannheim

Nur zur Information, ich habe kein Gewerkschaftsbuch und bin selbst auch im mittleren Management einer Firma beschäftigt. Es gibt heutzutage viele Möglichkeiten, wie man auch relativ kurzfristige Auftragsspitzen abfangen kann (befristete Veträge, Leasingmitarbeiter usw.). Kurzfristig spricht ja auch nichts gegen Mehrarbeit, aber wenn ich das alles lese, sieht mir das sehr nach Ausbeutung aus.

mauseengel 
Fragesteller
 27.02.2008, 09:20
@RBMannheim

So klein ist die Firma nicht können anbauen und neue Maschinen kaufen.Neue Mitarbeiter bleiben nicht lange da die Organisation nicht stimmt.

RBMannheim  27.02.2008, 09:21
@Pinbuster

Um das aber beurteilen zu können, müßten wir beide auch beide Seiten hören! Für mich sieht das nämlich sehr nach Gejammere und Mitleidstour aus! Der Schwiegervater ist krank, die ETW muss renoviert werden, dann haben wir noch ein kleines Baby, aber ich möchte am WE arbeiten gehen! Tausende Probleme, deren Lösung dem Arbeitgeber zugeschoben wird! Da fehlt mir schon das Verständnis!

mauseengel 
Fragesteller
 27.02.2008, 09:30
@RBMannheim

Also jetzt mal erhrlich RBMannheim was heißt hier gejammer ich wollte wissen ob das zulässig ist mehr nicht. Außerdem habe auch ich das Recht arbeiten zu gehen auch wenn ich nur eine Frau bin.Ich schiebe auch dem Arbeitgeber nicht die Probleme zu, dass mein Schwiegervater krank ist oder ich ein Kind habe.Und mir wird übel wenn ich solch fiese Antworten lese.Mich braucht niemend zu bemitleiden das habe ich nicht gesagt.

RBMannheim  27.02.2008, 09:32
@mauseengel

Es ist zulässig, temporär auf jeden Fall! Und mit fies hat das gar nichts zu tun! Meine Reaktion kam genauso, wie ich die Schilderungen aufgenommen habe!

RBMannheim  27.02.2008, 09:36
@RBMannheim

Es ist zulässig, temporär auf jeden Fall! Und mit fies hat das gar nichts zu tun! Meine Reaktion kam genauso, wie ich die Schilderungen aufgenommen habe! Und mal ehrlich - die Firma soll anbauen, neue Leute einstellen, also viel Geld investieren! Aber wo ist euer entgegenkommen! Und um es mal aus der Sicht des Unternehmers zu sagen - wer nicht kann oder besonders nicht will, der soll es halt lassen. Dass es genug Arbeitslose gibt, wißt ihr ja selbst!

mauseengel 
Fragesteller
 27.02.2008, 08:57

Die Firma ist sehr schlecht organisiert. Urlaub bekommt mein Mann nicht dann wenn er möchte sondern kuzfristig.Bzw. muß noch im Urlaub antreten.Er arbeitet schon seit ca. 1 Jahr tgl Überstunden. Musste fast betteln damit er Urlaub bekommt als unsere Tochter zu Welt kam. Hat einen Haufen Resturlaub. Ich hab ja nicht gesagt, dass wir auf unser Recht bestehen aber die die arbeiten fallen irgendwann tot um. Dabei gibt es genug Arbeitslose die man auch einstellen könnte.Der Chef möchte dass er jetzt bis Ostern erst mal jeden Samstag arbeitet. Danach muß man schauen er sagt er kann keine Ausnahmen machen.Außerdem möchte ich auch wieder arbeiten gehen und das überwiegend am Wochenende wo bringe ich dann mein Baby hin? Soll ich es mit zur Arbeit nehmen?

Ich habe mich in eigener Sache mal bei der Gewerbeaufsicht erkundigt. Vorübergehende Mehrarbeit ist zulässig - gab man mir zur Auskunft. Eine tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden darf nicht überschritten werden. 6-Tage-Woche sei gleichzeitig zulässig (Pausenregleung muss eingehalten werden!) Schaut doch mal, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, vorübergehend eine Person zu finden, die Euch privat hilft. Ich würde mir überlegen, obs sinnvoll ist, sich querzustellen. Oder würde er anderswo jederzeit einen Arbeitsplatz bekommen?

Teleminchen  27.02.2008, 09:01

Hab noch was vergessen - wenn ihr jemanden angemeldet beschäftigt, hats positive Auswirkungen auf eure Steuer - rechnet es mal durch.