DARF mein Chef sagen du hast auf der Baustelle Feierabend aber ich muss noch in das Unternehmen da ich firmenwagen und stundennachweiß weg bringen muss?

8 Antworten

diese Rückfahrt in die Firma wird nicht entlohnt ist das legal ?

Nein, ist es nicht.

Die Rückfahrt zur Firma ist eindeutig Arbeitszeit, sie dient dem AG und ist kein "Freizeitvergnügen".

Prof. Dr. Peter Wedde schreibt dazu u.a. im Kompaktkommentar zum Arbeitsrecht:

"Arbeitszeit:

Die Definition knüpft an den Begriff der Arbeit an. Hierunter ist jede Tätigkeit zu verstehen, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (vgl. BAG 11.10.2000 - 5 AZR 240/99, AP Nr. 20 zu § 611 BGB Arbeitszeit).

Entscheidend für das Vorliegen von Arbeitszeit ist, dass AN ihrem AG zur Arbeitsleistung zur Verfügung stehen. Unerheblich ist hingegen, ob AN in einem wirtschaftlichen Sinne produktive Leistungen für den AG erbringen.

Zur Arbeitszeit gehören auch Vor- und Abschlussarbeiten, Vor- und Nachbereitungen des Arbeitspolatzes oder andere Tätigkeiten, die durch die Organisation des AG veranlasst sind.

Die Arbeitszeit beginnt und endet im Regelfall am Eingang des Betriebs.

Zur Arbeitszeit gehören Wege im Betrieb sowie Wegezeiten außerhalb des Betriebs, wenn diese in Ausübung der Tätigkeit für den AG ausgeübt werden (etwa Wegezeiten von Servicetechnikern).

Arbeitszeit ist auch die vom AG durchgeführte Beförderung zu bestimmten Betriebsstätten oder auswärtigen Arbeitsorten"

Dein AG muss entsprechend nicht nur den Weg vom Betrieb zum Arbeitsort sondern auch den Weg zurück in den Betrieb als Arbeitszeit rechnen und den AN bezahlen, bis er Feierabend hat und den Betrieb verlässt

Wenn Du verpflichtet wirst den Firmenwagen "nach Dienstschluß" von der Baustelle zum Firmenstandort zurückzubringen, dann zählt das auch noch zur zu bezahlenden Arbeitszeit.....

Ebenso wie das morgendliche Beladen des Dienstfahrzeuges und der Weg vom Firmengelände zur jeweiligen Baustelle.

Ja, er kann das anordnen, aber das ist dann Dienstzeit und diese muss bezahlt werden !!

Also schreibe in den Arbeitszettel nicht 16.30 auf, sondern die Zeit, wo Du vom Firmenhof gehst.

Ist es Arbeitszeit. Vielleicht könntest du den Chef fragen, ob du den Wagen mit nach Hause nehmen kannst, dann wäre ab der Baustelle Schluss.

Wenn dein Chef dir aufträgt den Firmenwagen zur Firma zu bringen dann ist es ein Arbeitsauftrag welcher entlohnt werden muss.

Du kannst dir das Geld erfolgreich einfordern sogar einklagen.