Gehälter/Löhne richtig buchen?

5 Antworten

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Der Unterschied zwischen den beiden Buchungen ergibt sich wie folgt:

Bei Variante 1 erfolgt die Buchung der Lohnkosten gegen Verrechnungskonten, hier die Verbindlichkeitskonten für Lohnzahlungen, Finanzamt, Sozialversicherung, etc.

Bei Variante 2 erfolgt die Kostenbuchung der Sozialversicherungsbeiträge erst mit Belastung auf dem Bankkonto.

Das Ergebnis ist in beiden Fällen das gleiche, nur der Weg dorthin unterscheidet sich. Vor allem aus Gründen der Abgrenzung wird Variante 1 bevorzugt benutzt.

Es soll sich hier wohl um das Netto- und das Brutto-Verfahren handeln.

Je nach Gewinnermittlungsart gibt es Unterschiede bei der zeitlichen Abgrenzung. Der Bilanzierer wird bei der Brutto-Methode weniger Probleme haben und hat auch noch differenziertere Möglichkeiten die jeweiligen Konten abzustimmen.

Der Gewinnermittler gem. § 4 Abs. 3 EStG braucht diese Abstimmungsmöglichkeiten häufig nicht und wird im laufenden Jahr nach Zahlungsdatum erfassen lassen. Ob am Ende Sonderregelungen auf den Lohn anzuwenden sind, wird dann in der Regel erst mit der Aufstellung der Gewinnermittlung berücksichtigt.

Der erfahrene Praktiker sucht sich das also nach Sachverhalt aus. Der Laie, der wenig von Buchhaltung versteht, sollte von der Bruttolohnverbuchung die Finger lassen. Es gibt zu viele Fehlermöglichkeiten.

In der Schule hat man vermutlich die Wahl. Besser man entscheidet sich dann für die einfachere Form, weil es schneller geht und weniger fehleranfällig ist.

also von SV-Vorauszahlungen in der Form habe ich noch nie gehört.... und dein Kontenrahmen ist sehr merkwürdig, daraus erkennt kein Mensch in welche Kontenklasse die Konten gehören. So wird dir keiner wirklich helfen können.

Es gibt dann aber auch noch die Möglichkeit über eine Verrechnungskonto zu buchen und nicht direkt.... etc. etc.

Du hast ja vorweg SV-Vorauszahlungen an Bank gebucht (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil)

Folglich ist deine 2. Version richtig. Du buchst aus SV Vorauszahlungen den Arbeitnehmeranteil heraus (bei dir 9030)

Dann musst du noch den Arbeitgeberanteil SV buchen: Arbeitgeberanteil SV an SV Vorauszahlung.

Schließlich fehlt noch die Zahlung der Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden:

FB-Verbindlichkeiten an Bank

Welcher Kontenrahmen ist das denn?

MiniPilgrim 
Fragesteller
 31.03.2014, 13:02

Ist das nicht egal? Geht darum, ob die dritte "Haben-Position" SV-Vorauszahlung ist oder VLL gegenüber Sozialversicherungsträger

MenschMitPlan  31.03.2014, 13:25
@MiniPilgrim

Würd ich sonst fragen?

Was verbirgt sich hinter dem Konto "SV-Vorauszahlung"??Bestandskonto/Erfolgskonto/Eigenkapital, welche Kontengruppe?

Verb. gg. SV-Träger ist in jedem Falle richtig, zu dem anderen Konto kann ich auf Grund deiner Auskunftsfreude nichts sagen...