Gegenstände von „fremden“ bei Unfall kaputt wer zahlt?

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5 Antworten

@Sandesmann,

bei deinem Text fehlen mir einige Informationen:

Hallo hatte auf Montage mit dem Firmenwagen einen Unfall.
die Fahrt war in Berlin privat und ich war nicht am Unfall schuld.

Hattest du die Genehmigung vom Arbeitgeber, den Firmenwagen auch für Privatfahrten zu nutzen?

Vom Arbeitskollegen war der Motor von einem Boot drinne der dabei kaputt gegangen ist.

Hatte der Arbeitskollege, eine Genehmigung vom Arbeitgeber, den Bootsmotor im Firmenfahrzeug zu transportieren?

Außerdem, durch welchen Umstand wurde der Firmenwagen in einen Unfall verwickelt und wer hatte diesen Unfall verursacht?

Was hat ein Bootsmotor im Firmenwagen zu suchen ( außer dieser würde in diesem Moment von A nach B transportiert - von Dir dem Kollegen als Fahrer oder von dessen Besitzer )

verreisterNutzer  09.01.2018, 19:40

Das ist ne Sache zwischen ihm und seinem Chef, hat aber nix mit der Haftung des Schadensersatzpflichtigen zu tun

Alles was durch fremdes verschulden beschädigt oder verletzt wird muss der Verursacher einschließlich aller dadurch entstehenden Umstände bis zum Wiederbeschaffungswert ersetzen. Dazu gehören dein Fahrzeug, deine Gesundheit, deine Arbeitskraft, deine persönlichen Gegenstände iund auch fremde Sachen die du mitgeführt hast.

Wo ist das Problem? Wenn es ein Autounfall war und das Verursacherfahrzeug hatte ein gültiges amtliches Kennzeichen, dann ist sein Kfz auch versichert und du kannst alle Schäden und Unkosten für die wiedeebeschaffung der gegnerischen Versicherung einreichen

ich war nicht am Unfall schuld

Huh? Wer dann? Ein anderer Autofahrer? Dann zahlt natürlich dessen Kfz Haftpflicht den Schaden.

"Ich war nicht am Unfall Schuld!"

Wer trägt denn die Schuld an besagtem Unfall?

haltderda  09.01.2018, 19:22

der heilige geist. natürlich ein anderer fahrer. ist doch logisch?

derhandkuss  09.01.2018, 19:26
@haltderda

Zunächst einmal ist es gar nicht logisch, dass ein ein anderer Fahrer die Haftung übernimmt. Es gibt zum Beispiel auch Wildunfälle! (Nachdenken erleichtert das Leben !)

Trägt die Schuld ein anderer Kfz-Fahrer, übernimmt die Haftpflichtversicherung seines Kfz diesen Schaden.