Geblitzt in Österreich, kein Bild?

7 Antworten

Ich bin mir nicht sicher, aber in Österreich wird das Bußgeld so weit ich weis immer vom Fahrzeugbesitzer verlangt. Dieser muss es sich danach von der jeweiligen Person zurückholen. So ist die Regelung auch in Frankreich. 

Ein Bild ist aus dem Grund selten dabei. Muss es bei einem amtlichen Dokument aber auch nicht. 

Vergiss es mit dem Bild. In Österreich darf die Geschwindigkeit in vielen Regionen geschätzt werden. Da ist kein Bild erforderlich. 

Das ist völlig anders geregelt, wie in der BRD.

Mit 150€ bist Du für Österreich noch billig dabei.

avionicsmaster6  07.03.2017, 06:27

Das stimmt leider.

Du wirst selber wohl wissen, ob Du mit Tacho knapp 150 (Tacho-Voreilung/Toleranz) durch eine 100er Zone gefahren bist. Falls ja, dann zahlen.

In der Schweiz z.B. gibt es seit vielen Jahren kein Foto mehr. Man kann es zwar anfordern, aber dann wird es so richtig teuer. Könnte auch in Österreich so sein.

würde an deiner Stelle ein Foto anfordern - du kannst dich nicht an den Fahrer erinnern ...

Ich möchte auf einen Artikel im DAR 10/2010 , 567, verweisen.

Nach den dortigen Ausführungen werden in Österreich Geschwindigkeitssünder im Regelfall nicht angehalten, auch wenn die Messung mittels Laserpistolen durchgeführt wird (Laserpistolen "schießen" keine Fotos). Trotzdem werden die Messungen anerkannt.

Zur Ermittlung des tatsächlichen Lenkers gibt es in Österreich den § 103 Abs. 2 KFG 1967.Hiernach hat der Halter die Pflicht, den Lenker anzugeben. Die Nichterteilung der begehrten Auskunft ist nach § 134 Abs. 1 KFG strafbar. Der Strafrahmen beträgt bis zu 5000,00 EURO.