GBR-Sitzung

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo jemelly,

im Grundsatz ist die Frage bereits beantwortet, aber -ohne den Vorredner zu nahe treten zu wollen- sind Aussagen wie "Chef hüpfen lassen", "Verräter", "Strolch", "Tusse" meines Erachtens nicht besonders hilfreich.

Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit spricht ja nichts dagegen, dass man seinen Vorgesetzen in Ruhe auch über die Pflichten dieses Ehrenamtes informiert; dazu gehört die regelmäßige Teilnahme an BR-Sitzungen und im Falle einer Delegation natürlich auch die Fahrt zu GBR und KBR-Sitzungen.

Bei der Organisation (und auch Durchsetzung) ist Dir sicherlich auch der GBR selbst behilflich, da auch dieses Gremium ein Interesse daran haben sollte, dass die Vertreter aus den Filialen auch zur ordnungsgemäßen Beschlussfassung anwesend sind.

Desweiteren nehme ich an, dass die Fahrt im Rahmen einer Dienstreise vom Vorgesetzen (bereits) genehmigt wurde, damit Dir in der Ausübung deiner Betriebsratstätigkeit durch die Reisekosten keine finanziellen Nachteile entstehen.

Nichtsdestotrotz ist es m.E. aufgrund von betrieblichen Notsituationen grundsätzlich möglich, dass auch Dienstreisen und auch Urlaube vom Arbeitgeber 'zurückgenommen' werden - aber im Zusammenhang mit Deiner BR-Tätigkeit sind da die Hürden hoch anszusetzen. Zumal der Termin seit Januar bereits bekannt ist und Dein Arbeitgeber entsprechend Zeit für die Einplanung eines Ersatzes in der Zeit hatte.

Doch auch wenn man sich im Recht fühlt, so sind in der Situation vielleicht wirklich die Kollegen aufgrund deiner Dienstreise einer Mehrbelastung ausgesetzt. Zumindest die Kollegen sollten also von der Wichtigkeit dieser Dienstreise überzeugt sein. Beim Chef wird's vielleicht noch ein wenig länger dauern ;o)

Gutes Gelingen und eine spannende GBR-Sitzung, dega :-)

evalona  15.08.2012, 20:28

schon mal überlegt, was jemand im gbr zu suchen hat, der sich diese frage nicht selbst beantworten kann?

was hier manche antworten ist wirklich würdelos.

da stimme ich dir zu.

Als BR solltest du wissen, dass er dich fahren lassen muß - wenn er es nicht tut, behindert er dich bei deiner Tätigkeit als BR.

Ehestut6  14.08.2012, 23:37

jedoch, es gibt auch Verräter im BR die von der GL gekauft wurden!

jemelly 
Fragesteller
 14.08.2012, 23:43

Natürlich weiß ich das. Er redet mir ein schlechtes Gewissen ein. Ich würde meine Kollegen im Stich lassen, sie müssten dann für mich mitarbeiten. Ob ich das als BR verantworten könne. Natürlich will ich fahren.

M6721  14.08.2012, 23:48
@jemelly

grins - die Masche mit dem schlechten Gewissen, haben einige Arbeitgeber gut drauf. Lass dir nichts von ihm einreden - du fährst zur GBR. Viel Spass.

Ehestut6  14.08.2012, 23:58
@jemelly

Ey jemelly,

da gibts eine Tusse in einem Betrieb, die ist sage und schreibe zirka drei Monate mit ihrer BR Tätigkeit unterwegs, und da sagt keiner was, im Gegenzug werden halt mal wieder ein paar Leute von der Arbeitnehmerschaft verkauft!

ich denke, der Mann hatte Zeit satt, dafür zu sorgen, dass während deiner Abwesenheit alles rund läuft. Wenn er jetzt mit "betrieblichen Belangen" kommt, dann läuft dies in der Tat in Richtung Behinderung der Betriebsratsarbeit, siehe die Vorbeiträge. Und kommuniziere auch mit deinen Kollegen laut und deutlich, dass nicht du der Buhmann bist! Es ist halt immer wieder das tägliche Elend, das man als Betriebsrat aushalten muß. Viel Glück

Natürlich darf der Arbeitgeber deine Teilnahme an der Gesamtbetriebsratssitzung nicht verbieten,wenn du laut BetrVG zur Teilnahme berechtigt bist.

Wenn er Schwierigkeiten macht,lasst ihm vom Betriebsrat eine Abmahnung zukommen.

Außerdem zeig ihm doch einmal den § 119 BetrVG ,wo es um Straf- und Bußgeldvorschriften geht.