Gartenteich bei Auszug entfernen?

5 Antworten

kann der Vermieter bei Auszug verlangen, daß wir den mit seiner Erlaubnis angelegten Gartenteich entfernen?

Ja kann er:

3.1. Rückbaupflicht des Mieters

Gemäß § 546 BGB ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt bei Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter zurückzugeben. Sofern die Mietvertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, hat der Mieter das Mietobjekt so zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Rückbaupflicht ist Teil der Räumungspflicht. Daher hat der Mieter dem Grundsatz nach seine Ein- und Umbauten bei Mietende zu entfernen und zurückzubauen. Dabei ist es unerheblich, ob die Sachen durch den Einbau zu wesentlichen Bestandteilen des Mietgebäudes geworden sind und ob der Vermieter dem Einbau zuvor zugestimmt hatte oder nicht. Die Rückbaupflicht umfasst auch Einbauten, die der Mieter ausdrücklich vom vorherigen Mieter übernommen hat, nicht hingegen Einbauten, die er bei Mietbeginn in dem Mietobjekt vorgefunden hat. Eine Rückbauverpflichtung des Mieters besteht ausnahmsweise nicht, wenn das Mietobjekt erst durch die Baumaßnahme des Mieters in einen vertragsgerechten Zustand versetzt worden ist oder wenn sich der Mieter gegenüber dem Vermieter vertraglich zur Durchführung der Umbaumaßnahme verpflichtet hat.

http://www.pnhr.de/en/veroeffentlichungen/aktueller-newsletter/article/mietereinbauten/

Ja, natürlich. Der ursprüngliche Zustand ist zurückzugeben. Es sei denn, es wurde mietvertraglich etwas anderes vereinbart.

Wilewal 
Fragesteller
 19.06.2013, 20:33

Wie siehts denn mit den geschützten Fröschen und Molchen aus? Das würde für mich bedeuten, das ich diese Tiere, auf gut deutsch gesagt töte! Kann man das von mir verlangen. Die Tiere dürfen laut Gesetz ja nicht mal gefangen und umgsiedelt werden. Außerdem hatten wir mündlich sogar Vorkaufsrecht für das Haus. Haben nie vorgehabt hier jemals wieder wegzugehen. Dieses Vorhaben ist uns leider gründlich vemiest worden, da wir 1. den Schimmel im Haus nicht bewältigt bekommen. ( Unser Sohn hat bis zu seinem Auszug ständig gehustet, und unser Untermieter, der die untere Etage seit 3 Jahren bewohnt ist jetzt auch soweit) und 2. Unser Vermieter seit ca 1/2 Jahr anscheinend zunehmend dement wird.Während der ganzen 10 Jahre haben wir zwar geduldet, das er in unserem Garten ein u aus geht, hatten ein gutes Verhältnis. Man mußte ihn zwar regelmäßig in die Schranken weisen, wenn er sich an unserem Eigentum vergriffen hat, aber seit diesem Jahr richtet er richtige Schäden an. Wir müssen also gehen. Wenn wir das geahnt hätten, hätten wir den Teich ja garnicht erst angelegt! Zählt das garnichts? Außerdem bringe ich es nicht fertig diese kleine Welt, die ich da geschaffen habe und für die ich mich verantwortlich fühle zu zerstören! Bin mit meinem Latein am Ende.. :-(

johnnymcmuff  19.06.2013, 20:51
@Wilewal

Die Tiere dürfen laut Gesetz ja nicht mal gefangen und umgsiedelt werden.

Und wie sind Sie dann in deinen Teich gekommen?

Dann hast Du Dich auch strafbar gemacht.

albatros  19.06.2013, 23:50
@johnnymcmuff

Kann doch sein, dass die beiden von allein ein neues Zu Hause gefunden haben?

ImmoprofiJL  20.06.2013, 00:52
@Wilewal

Alles nachzuvollziehen, dennoch ist es so, dass johnnymcmuff, MosqitoKiller und schleudermaxe recht haben.

Und das mündlich zugesicherte Vorkaufsrecht ist leider formnichtig. Auch Vorverträge zum Grundstückserwerb bedürfen der notariellen Beurkundung, insofern hilft das bei der Argumentation auch nicht weiter.

Wilewal 
Fragesteller
 20.06.2013, 10:09
@johnnymcmuff

Nein hab ich nicht, die Tiere sind von alleine zugewandert. Das tun die wenn das Biotop funktioniert und die Wasserqualität stimmt.. Auch ein Grund warum ich so stolz darauf war :-) Stehe übrigens mit der Naturschutzbehörde in Verbindung , die helfen jetzt auch wenigstens die Tiere fachgerecht umzusiedeln und zu retten! :-)

johnnymcmuff  20.06.2013, 14:04
@Wilewal

Stehe übrigens mit der Naturschutzbehörde in Verbindung , die helfen jetzt auch wenigstens die Tiere fachgerecht umzusiedeln und zu retten! :-

Na wenigstens etwas. Schön, dass Du Dich darum kümmerst.

Wenn du die Mietsache wieder übergibst, bist du natürlich verpflichtet, bauliche Veränderungen zurück zu bauen. Wenn du auf dem Eigentum eines Dritten jetzt ein naturgeschütztes Biotop hinterlässt, bist du eben** schadensersatzpflichtig**. Das dürfte dann in diesem Fall in die Tausende gehen. Damit hast du ja sein Grundstück praktisch unverkäuflich gemacht.

du könntest nabu oder bund auf das biotop aufmerksam machen,dass die sich für den erhalt einsetzen.

Ja klar, falls Ihr nicht vereinbart habt, dass er bleiben kann...