Gartenpflege Mietgesetz, keine Gartennutzung

4 Antworten

dass ich auf den Garten schaue aus dem Fenster...

Lustige Begründung.

Ich würde Dir raten, Dich an den Mieterschutzverein zu wenden.

Wenn Du den Garten nicht nutzen darfst, musst Du meiner Meinung nach auch nichts für die Pflege zahlen.

"Sofern der Mietvertrag keine Bestimmungen darüber enthält, wer für die Gartenpflege zuständig ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Vermieter die Gartenpflege auf eigene Kosten vornehmen muss. Eine Überwälzung der Kosten auf den Mieter als Betriebskosten ist möglich (§ 2 Nr. 10 BetrKV). Der Vermieter ist grundsätzlich gemäß § 535 BGB dazu verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Daher muss der Vermieter – ohne Regelung im Mietvertrag – auch Schönheitsreparaturen selbst auf eigene Kosten ausführen. Entsprechendes gilt für die Gartenpflege. Ein Gewohnheitsrecht, wonach der Mieter im EG "automatisch" auch den Garten zu pflegen habe gibt es nicht."

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gartenpflege.htm

geniesserin  24.11.2014, 10:52

Genauso sehe ich das auch.

Du schaust wahrscheilich auch aufs Nachbargebäude und musst trotzdem nicht einen Teil von dessen neuen Anstrich bezahlen. In deinem Vertrag ist keine Garten enthalten, also brauchst du dich nicht an den Kosten zu beteiligen. du hattest ja nicht einmal das angebot, du Heckenschneiden diese Kosten abzuwenden, wie es die Bewohner im Erdgeschoss hatten.

johnnymcmuff  23.11.2014, 20:45
In deinem Vertrag ist keine Garten enthalten, also brauchst du dich nicht an den Kosten zu beteiligen.

Den Mietvertrag im Ganzem haben wir nicht gesehen, kann sein das auf § 2 der Betreibskostenverordnung hingewiesen wird, aber wie so oft, haben wir zu wenig Informationen.

Nun wird mir gesagt, dass ich von den Kosten zur Gartenpflege 1/3 (also jede Partei zahlt 1/3 = 333€) tragen muss, obwohl ich nicht einen Fuß in den Garten setzen kann/darf.Der Vermieter begründet es damit, dass ich auf den Garten schaue aus dem Fenster...

Das kann er vergessen, entweder ist was zu Gartenpflege vereinbart oder zumindest auf die Betriebskostenverordnung §2 im Mietvertrag hingewiesen wordden

Wie ist hier das Gesetz? Kann mit jemand helfen?

Schau in Dein Mietvertrag ob dort auf §2 der Betriebskostenverordnung hingewiesen wird, wenn nein musst Du Gartenpflege nicht bezahlen, dann wende dich an den Mieterbund.

Im Mietvertrag ist zum Garten übrigens garnichts geregelt. In keinem Satz.

Hier mal ein Link zu Gartenpflege:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gartenpflege.htm

MfG

Johnnymcmuff

wenn im Mietvertrag nichts dazu steht, dann sind die Kosten für den Gärtner umlagefähig. Aber dann darfst den Garten auch nutzen. Das Ganze wird aber im Streit enden und du solltest dich zuerst einmal fragen, ob du die Wohnung behalten willst oder ob du dir was anderes suchen willst.

johnnymcmuff  23.11.2014, 20:42
wenn im Mietvertrag nichts dazu steht, dann sind die Kosten für den Gärtner umlagefähig
Falsch.

Nur wenn mietvertraglich vereinbart bzw. wenn auf die Betriebskostenverordnung § 2 hingewiesen wird, dann kann es umgelegt werden.

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IGEL999  23.11.2014, 22:26
@johnnymcmuff

lach

ich wette, das sich mindestens 90% der Leute genau daran nicht halten! Punkte kassiert mann ich mit jeder blöden Antwort! Und Punkte sammeln ist das große Ziel!