Gartennutzung Mietshaus?

5 Antworten

Offenbar ist, dass deine mündliche Zusage der Mitbenutzung des Gartens von den Nachbarn realisiert wurde. Aber weder du gegenüber dem Vermieter noch die Nachbarn dir gegenüber haben eine schriftliche Nutzungsvereinbarung hinsichtlich des Gartens.

In deinem Mietvertrag ist die Gartennutzung nicht mit einem Mietbetrag untersetzt. Wie willst du da eine Änderung der Miete herbeiführen?

Die Bemerkung, dass den Nachbarn der Garten schon seit Anfang des Jahres gehören würde, solltest du mit dem Vermieter klären, der vermutlich den Nachbarn aufgrund deiner Inaktivität nun den Garten denen zu gesprochen hat, was auf eine einseitige (unwirksame) Änderung deines Mietvertrages hinausläuft.

Wenn du dieses Gespräch geführt hast und die Faktenlage kennst, können wir weitermachen.

bei der Besichtigung wurde mir allerdings nicht gesagt das zu der Wohnung ein Garten gehört

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Vermieter einen Garten verschwiegen hat. Aber gut - ist der Garten im Mietvertrag als Gegenstand der Mietsache aufgeführt? Deinen Mietvertrag hast du doch gelesen?

und die Familie über mir nur einen kleinen Balkon hat habe ich gesagt das sie den Garten gerne mitnutzen dürfen.

Und das tun sie ja nun auch - wie du es angeboten hast. Was dachtest du denn, was die Mieter über dir im Garten tun würden? Unkraut zupfen und Rasen mähen? Ich denke nicht, dass du die Nutzung des Gartens irgendwie eingeschränkst hast, oder? Klar, dass die sich dann dort häuslich einrichten.

musste heute durch Zufall mitanhören das der Garten ihnen bereits seit Anfang des Jahres gehören würde nur habe ich davon bis heute nichts gewusst.

Bevor du alles für bare Münze nimmst - wäre es nicht am einfachsten, erstmal beim Vermieter nachzufragen? Erzählt wird viel, wenn der Tag lang ist.

noch wurde mein Mietvertrag dementsprechend geändert und ich zahle noch immer die gleiche Miete.

Sollte der Garten im Mietvertrag gar nicht als Gegenstand der Mietsache aufgeführt sein, warum sollte man deinen Mietvertrag dann ändern? Dann zahlst du ja auch keine Miete dafür. Aber auch wenn der Garten aufgeführt ist, gibt es keinen Grund diesen zu ändern und weniger Miete zu zahlen. Schließlich hast DU den anderen Mietern die Nutzung gestattet - nicht der Vermieter. Warum also sollte der Vermieter nun von sich aus hingehen und dir eine Änderung des Mietvertrages und eine geringere Miete vorschlagen ? Alles etwas konfus, das Ganze.

Dir steht das zu, was im Mietvertrag steht.

Es gibt nur eine Antwort: Den Eigentümer des Hauses (Vermieter) fragen! Nur er weiß, was die Nachbarn gemietet oder gekauft haben.

Auf diese Antwort kann man aber auch selbst kommen. ;-)

Für deine Überlegung ist es für dich ganz unerheblich, was du von den Nachbarn hörst. Die können gar Vieles reden, aber ob es stimmt kann auf einem anderen Blatt stehen.

Für dich ist dein Vermieter dein Ansprechpartner. Und dieser hat dir gesagt, dass du den Garten nutzen kannst. So ist es für dich Stand der Dinge. Also hindert dich niemand daran, das zu tun, bis der Vermieter etwas anderes sagt.

Um heraus zu finden, was du rechtlich gesehen für Ansprüche hast, musst du nochmal in deinen Mietvertrag schauen, was über die Gartennutzung drin steht. Es könnte eine exkusive Nutzung nur allein durch dich vereinbart sein, oder es könnte eine Gartenmitbenutzung gemeinsam mit den Nachbarn vereinbart sein. Oder es könnte dazu nichts drin stehen. In diesem Fall ist die (mündlich erlaubte) Gartennutzung nicht garantiert und der Vermieter könnte diese jederzeit wieder entziehen.

Um es nochmal zusammen zu fassen. Laut deiner Information hat der Vermieter dir gegenüber die Gartennutzung nicht untersagt oder zurück gezogen. Somit besteht kein Anlass zur Vermutung, dass er die vertragliche Vereinbarung nicht einhält und dir eine Minderung zustehen würde.