Fristlose kündigung wegen Drogenmissbrauch?

8 Antworten

Nein, eine außerordentliche Kündigung ist nicht zulässig, solange du damit nicht am Arbeitsplatz erwischt wirst und keine vorherige Abmahnung deswegen ergangen ist - jedoch ist eine ordentliche Kündigung zulässig bei privaten Drogenkonsum. Weiter wäre es auch zulässig, dass regelmäßige Drogentests angeordnet werden wenn es bspw um eine gehobene Position geht mit Vorbildcharakter

du darfst kiffen so viel du willst in deutschland also es ist legal es zu kiffen aber du darfst es nicht kaufen zumindest nicht erwischen lassen und von bundesland zu bundeland ist es verschieden wie viel gramm du mit dir führen darfst=)

Prinizipiell geht es den AG erst mal gar nichts an, was der AN in seiner Freizeit so macht.

Aber: Ergeben sich dadurch negative Auswirkungen auf die Tätigkeit wie z.B. ein erhöhtes Sicherheitsrisiko, dann darf der AG durchaus eine Kündigung aussprechen.

Hier mal ein Bespiel aus der Praxis: http://jobs.excite.de/arbeitsrecht-kiffen.html

Der Dauerkonsum kann immer dann eine fristlose (gerechtfertigte) Kündigung nach sich ziehen, wenn der Arbeitnehmer oder Auszubildende wegen des Drogenkonsums seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dazu fallen mir gerade dreierlei Konstellationen ein:

Nach dem Jugendschutzgesetz ist die Anleitung, Ausbildung, Beherbergung etc. von Jugendlichen verboten, wenn man wegen Drogen verurteilt wurde. Analog gilt dies ganz sicher auch ohne Verurteilung, wenn der Arbeitgeber davon weiß.

Wenn man in dem Beruf Vorbildfunktion hat, was den Konsum von Drogen oder die Begehung von Straftaten angeht - Polizisten, Pfarrer, Lehrer etc.

Und schließlich, wenn wegen dem Drogenkonsum eine Eigengefährdung besteht - also bei Arbeit auf Gerüsten, mit Maschinen oder mit Kraftfahrzeugen.

Wenn es deine Arbeit nicht beeinflusst und du nicht z.B. Polizist bist, geht es deinen AG nichts an.