Friseur - nach Nachbesserung trotzdem bezahlen?

6 Antworten

  1. Ein Anspruch auf Zahlung der Vergütung aus § 631 Abs. 1 BGB ist entstanden.

  2. Nacherfüllung kann aus § 635 Abs. 1 Alt. 1 BGB verlangt werden. Die Nacherfüllung ist unentgeltlich, § 635 Abs. 2 BGB.

  3. Der Leistungsschuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, in solchen Fällen kann der Immaterialschaden entschädigt werden, sofern er eben die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

Hallo Admirable,

mir ist das mal passiert: Ich hatte erst zu Hause gesehen, dass die Seiten unterschiedlich lang waren. Also bin ich wieder zum Friseur und habe reklamiert. Da musste mir aber eine andere Friseuse als die, die es verbockt hatte, die Haare nachbessern. Natürlich brauchte ich nichts dafür zu bezahlen. Es war ja eindeutig Pfusch.

Alles Gute

Virginia

Wegen eines "Unfalles" beim Friseur gibt es keinen Schadensersatz.

Wenn der Friseur von sich aus nachbessert, wird er das kostenfrei tun. Macht er auf Dein Drängen, kann er für seine erbrachte Leistung auch auf eine angemessene Bezahlung bestehen. "Versaut" oder nicht, das entscheidet nicht der Laie..... auch nicht beim Friseur.

Grundsätzlich hast Du bei jedem Mangel einer Leistung oder Ware das Recht auf Umtausch, Nachbesserung oder Minderung. Im BGB ist das alles ganz klar geregelt.

In der Realität ist das aber häufig so eine Sache, weil naturgemäß Verkäufer/Dienstleister und Kunde die Dinge nicht unbedingt gleich sehen! Und mit einer Frisur vor Gericht zu ziehen, scheint irgendwie auch nicht so sinnvoll.

Meist ist, was in unserer Gegenwart irgendwie kaum noch vorkommt wie mir scheint, der beste Weg mit dem Gegenüber vernünftig zu sprechen und auf eine Lösung oder einen Kompromiss hin zu wirken.

Schadenersatz ist etwas was hierzulande - wie soll man sagen - eher ein Fremdwort ist. Da müsstest Du eher schon den ganzen Kopf verloren haben ;)

Ich bin Friseur und kann dir sagen das du ein recht auf Nachbesserung hast , desweiteren steht dir schadensersatz zu , nur diesen gibt es in den seltensten fällen. Bezahlen musst du nie eine Korrektur in 2 wochen. Und wenn du wad zahlst dann nur min. 50 und höchstens 70%. Es kommt halt drauf an. LG