Freund schuldet mir Geld anzeigen?

10 Antworten

Hallo Chonii,

ich an Deiner Stelle würde Deinen Freund nicht gleich anzeigen, sondern ihn noch einmal eine Frist setzen und ihn auffordern Dir:

  • entweder die 400,- Euro (die er für Dich in Verwahrung genommen hat um für Dich das Notebook zu kaufen) zurückzugeben oder
  • Dir das zugesicherte Notebook zu übergeben.

Ich würde ihn in dem Schreiben auch da drauf hinweisen, dass Du bei Nichteinhaltung der Frist bei der Polizei eine Strafanzeige nach folgender Rechtsgrundlage stellst:


§ 246 StGB - Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.


Ich würde ihm auch schreiben, dass Du zusätzlich zu der Strafanzeige noch einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung Deiner Rechte beauftragst und das Geld wenn es erforderlich ist auch einklagen wirst.

Ein kleiner Hinweis, dass ihn so ein Strafverfahren plus zusätzlichen Zivilverfahren weit mehr als die geforderten 400,- Euro kosten würde, könnte sicherlich nicht schaden.

Wie Du verfährst, wenn er Deiner Forderung nicht nachkommst, kann ich Dir auch nicht sagen.

So eine Strafanzeige kostet Dich zumindest kein Geld, bringt Dir die 400,- Euro aber nicht unbedingt wieder.

Die Zivilklage könnte Dir Dein Geld zwar wieder bringen, aber erstmal müsstest Du für die Verfahrenskosten erst einmal in Vorkasse treten und wenn Du den Prozess verlierst, bleibst Du auf den Verfahrenskosten sitzen. Die Frage die sich hier stellt ist vor allem, ob Du auch beweisen kannst, dass Du ihm die 400,- Euro gegeben hast.

Schöne Grüße
TheGrow

Ich würde ihm auch eine Frist setzen, und ihn dann anzeigen... Du solltest dir aber jemanden suchen der bei der Übergabe dabei war oder dir im Zweifel noch ein paar Euro dabei getan hat, und Dich zu not vielleicht sogar noch zu deinem Kollegen hin gefahren hat... Da dieser die Geldübergabe an der Haustür aus dem Auto gesehen hat... 😉

Wenn du was schriftliches hast, dann ist das auch eine Art Vertrag. Du kannst ihn wegen Betruges anzeigen, was sich dann daraus ergibt, ob er eine Strafe bekommt oder ob die Sache eingestellt wird, das bliebe abzuwarten. Dein Geld siehst du so aber nicht wieder.

Dazu muesstest du selbst zivilrechtlich gegen ihn klagen, dazu braucht man einen Anwalt und der muss Klage einreichen und das kostet erst mal Geld, wenn man keine Rechtschutz hat. Und ob die Beweise reichen, das kann dir vorher auch keiner mit Sicherheit sagen.

Und selbst wenn du gewinnst, wenn er trotzdem nicht zahlt, dann musst du pfaenden, das kostet wieder Geld und wenn nichts zu holen ist, dann siehst du dein Geld nicht wieder.

Ein anderer Weg waere einfach ein Mahnbescheid gegen ihn, widerspricht er dem nicht, kannst du nachher mit Vollstreckungsbescheid gleich vollstrecken, die Rechtmaessigkeit wird dann nicht mehr geprueft.

Was hat das denn bitte mit einem Kaufvertrag zu tun?

Das ist, je nachdem wie es formuliert wurde höchstens eine Dienstleistung und mit einer Anzeige wird es wohl auch nicht so leicht. Er könnte auch einfach sagen, dass er es dir gegeben hat und dann steht Aussage gegen Aussage.

Anzeige erstatten kannste, dadurch bekommste nur dein Geld nicht zurück. Die Polizei ist kein Schuldeneintreiber. Das Geld müsstest Du dir zivilrechtlich einklagen... Ich würde eher versuchen nochmals mit ihm zu reden, im Zweifelsfall schriftlich eine Zahlungsaufforderung mit 14 Tagen Frist setzen.