Freischaffender Künstler als Nebentätigkeit?
Hi. Ich möchte in naher Zukunft neben meinem eigentlichen Beruf, in dem ich natürlich derzeit auch arbeite, als buchbarer Musiker für eine Gage auftreten. Dass man als Musiker ein freischaffender Künstler ist und somit keine Gewerbeanmeldung braucht könnte ich bisher raus finden... aber wie schaut's aus, wenn ich diese Tätigkeit als freischaffender Künstler eben nur als "Nebengewerbe" ausüben möchte? Worauf muss ich achten? Muss ich mich dann noch mal in dieser Künstlerkasse sozialversichern lassen usw?
2 Antworten
Du musst in deiner Jahres-Einkommensteuererklärung die Anlage S (Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, freiberuflich) mit ausfüllen und abgeben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eink%C3%BCnfte_aus_selbst%C3%A4ndiger_Arbeit_%28Deutschland%29
Beachte auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei
Es gibt kein Nebengewerbe ! Und als Künstler bist du kein Gewerbetreibender. Also musst du dich mit dem Thema Gewerbe nicht beschäftigen.
Danke für die rasche Antwort. Das heißt, ich muss nur beim Finanzamt vorstellig werden und denen Bescheid sagen. Bekomme ich dann eine zweite Steuernummer oder läuft das über meine bisherige?