Freie Trauung ohne Standesamt - geht das?

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nur die standesamtliche trauung gilt vor dem gesetz. eine sog. freie trauung (selbstgeschriebenes Treuegelöbnis vor einem freien Redner) machen viele brautpaare die halt nicht kirchlich heiraten wollen.

je nach ort, macht aber auch der standesbeamte "hausbesuche". einfach mal im standesamt nachfragen.

Meines Wissens gibt es in Deutschland viele Standesämter, die auch eine Trauung "außer Haus" anbieten.

Das heißt der Standesbeamte kommt in die gewünschte Lokalität und führt die Trauung dort durch.

Natürlich kostet das eine zusätzliche Gebühr aber ich denke das wäre für Euch keine Hindernis.

Deshalb würde ich vorschlagen, einfach einmal bei dem bzw. den Standesämtern in Euer nähren Umgebung nachfragen, ob das angeboten wird.

 

ihr könnt euch überall die ehe versprechen, wo ihr wollt

in einer kirche, in einer moschee, in einem schloß, auf einer wiese, im schweinestall

es ist nur rechtlich völlig belanglos

standesbeamte machen aber auch außentermine gegen gebühr

dann wäre das offiziell

Bley1914  18.12.2016, 23:56

Das liegt im Ermessen oder Vorschriften im Personenstandsrecht.

Auch die kath. und ev. Kirche dürfen Trauungen vornehmen, gelten

aber nicht vor dem Gesetz.

Wird oft von älteren gemacht, um ihre Rentenansprüche zu behalten.

Gruß

Bley 1914 

im Endeffekt ist man ja dann schon verheiratet

Nein, man ist verheiratet, wenn der Standesbeamte es beurkundet hat. Aber viele Standesämter machen auch "Auswärtstermine" und gegen einen entsprechenden Aufpreis kommt auch ein Standesbeamter zu Eurer Veranstaltung in Eure Traumlocation. Wäre das eine Überlegung wert? Dann erkundigt Euch bei Eurem Standesamt.

Warum rufst du nicht das zuständige Standesamt an und fragst dort nach, ob der Beamte zu eurer Location kommt und euch dort traut? Nur dann kannst du hundertprozentig sicher sein, die richtige Antwort von "DEINEM" Standesamt zu bekommen.

Viel Glück! :-)

Bley1914  18.12.2016, 23:52

Normalerweise muss ein Standesamtsraum gewidmet sein.

Allerding mag es heute sein das der Standesbeamte das selbst

bestimmen kann.

Mit Gruß

Bley 1914